In Bremerhaven stellten Katrin Tober und Paul Tiefenbach am 19. Februar den ersten bundesweiten Bürgerbegehrens-Bericht vor. Es gibt zwar nur extrem wenig Erfahrungen mit dem Instrument Bürgerbegehren in der Seestadt. Aber gerade das lädt dazu ein, darüber nachzudenken, warum das so ist und wie es sein könnte, wenn man sich an anderen Gemeinden in Deutschland orientiert.
(Downloads als PDF)

Die rechtlichen Grundlagen für Bürgerbegehren in Bremerhaven finden Sie in der Stadtverfassung und im Ortsgesetz Bürgerbeteiligung.
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