Niedersächsischer Bürgerbegehrens- und Bürgerentscheidsbericht 2009

Niedersächsischer Bürgerbegehrens- und Bürgerentscheidsbericht 2009

Die Zahl der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verharrt auf schwachem Niveau. Die Mini-Reform des Innenministeriums konnte ihre Wirksamkeit noch nicht unter Beweis stellen.

Viele Verfahren scheitern an den Verfahrensbedingungen. In Niedersachsen fanden in 13 Praxisjahren 198 Bürgerbegehren und 67 Bürgerentscheide statt. Im bundesweiten Vergleich ist dies eine bescheidene Zahl. Lesen Sie mehr dazu in unserem aktuellen
Bürgerbegehrens- und Bürgerentscheidsbericht 2009. (PDF, 4 Seiten, 43 KB).

 

Bürgerentscheide: Blick nach Bayern

In Bayern fanden seit 1995 schon 1472 Bürgerbegehren und 968 Bürgerentscheide statt. Dieser enorme Unterschied erklärt sich nicht etwa durch die größere Unzufriedenheit der Bayern mit der dortigen Kommunalpolitik, sondern ausschließlich durch die niedrigeren Hürden:

  • In Bayern sind alle wichtigen lokalen Themen zum Bürgerbegehren zugelassen, während es in Niedersachsen viele Einschränkungen gibt. Z.B. sind Bauleitpläne hier ausgenommen - sie machen im Freistaat ein Fünftel aller Begehren aus.
  • Bürgerbegehren in Bayern brauchen - anders als in Niedersachsen - keinen Kostendeckungsvorschlag.
  • In Niedersachsen darf die Gemeinde ein Bürgerbegehren einfach unterlaufen. In Bayern ist das nicht erlaubt, das Ergebnis des Bürgerentscheids muss abgewartet werden.
  • Die Bayern müssen weniger Unterschriften für Bürgerbegehren sammeln. Für Bürgerentscheide gilt in Bayern ein Zustimmungsquorum von 10 bis 20 Prozent. Diese Hürde liegt in Niedersachsen einheitlich bei 25 Prozent.

Für unsere Reformvorschläge haben wir uns an den bewährten bayerischen Regelungen orientiert.

Aktuelle Bürgerbegehren

Übersicht aller laufenden Bürgerbegehren.

Bürgerbegehrens-Bericht

Bürgerbegehrens-Bericht

Der erste bundesweite Bürgerbegehrens-Bericht enthält alle Zahlen und Fakten zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene.



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