
Die Zahl der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verharrt auf schwachem Niveau. Die Mini-Reform des Innenministeriums konnte ihre Wirksamkeit noch nicht unter Beweis stellen.
Viele Verfahren scheitern an den Verfahrensbedingungen. In Niedersachsen fanden in 13 Praxisjahren 198 Bürgerbegehren und 67 Bürgerentscheide statt. Im bundesweiten Vergleich ist dies eine bescheidene Zahl. Lesen Sie mehr dazu in unserem aktuellen
Bürgerbegehrens- und Bürgerentscheidsbericht 2009. (PDF, 4 Seiten, 43 KB).
In Bayern fanden seit 1995 schon 1472 Bürgerbegehren und 968 Bürgerentscheide statt. Dieser enorme Unterschied erklärt sich nicht etwa durch die größere Unzufriedenheit der Bayern mit der dortigen Kommunalpolitik, sondern ausschließlich durch die niedrigeren Hürden:
Für unsere Reformvorschläge haben wir uns an den bewährten bayerischen Regelungen orientiert.
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