
Politik ist eigentlich einfach. Kompliziert wird es nur, weil die Gründe nicht ehrlich gesagt werden. Auf Betreiben der SPD wird seit Wochen daran gearbeitet, dass das neue Wahlrecht möglicherweise verfassungswidrig sein könnte. Dieses Wahlrecht wurde von über 70.000 Menschen unterstützt und von der Bremischen Bürgerschaft im Dezember 2006 beschlossen. Es ist und bleibt merkwürdig, warum weder die SPD noch der Senat damals verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht haben.
Nach dem neuen Wahlrecht hat jeder Wähler fünf Stimmen, die frei verteilt werden können. Diese fünf Stimmen können sowohl Listen als auch einzelnen Kandidaten gegeben werden. Je nachdem, wie viele Kreuze eine Partei für ihre Liste oder Kandidaten erhalten hat, ziehen Kandidaten nach der Listenreihenfolge ein oder nach der Anzahl der Personenstimmen. Nehmen wir also an, eine Partei X erhält 50 Prozent Listenkreuze und 50 Prozent Personenkreuze, dann ziehen jeweils die Hälfte der Kandidaten nach der Listenreihenfolge und nach der Anzahl der Personenstimmen ein. Da Kandidaten, die oben auf der Liste stehen, häufig auch viele Personenstimmen erhalten, stellt sich die Frage, ob diese Kandidaten über die Liste oder über die Personenstimmen einziehen.
Nach geltendem Recht werden zunächst die Sitze nach der Listenreihenfolge besetzt und dann die Sitze nach Anzahl der Personenstimmen. Dies führt dazu, dass auch Kandidaten auf hinteren Listenplätzen eine Chance haben, gewählt zu werden, wenn sie genügend persönliche Stimmen erhalten. Dadurch ist der Einfluss der Wähler größer. Die SPD möchte dies nun umgekehrt handhaben, um den Einfluss der Partei zu stärken und den Einfluss der Wähler zu schwächen. Nach Schätzungen von Mehr Demokratie würden nach dem geltenden Recht 25 bis 30 Prozent der Kandidaten in die Bürgerschaft einziehen, die es früher unter der Bedingung eines reinen Listenwahlrechts nicht geschafft hätten. Nach der angestrebten Reform der SPD würde dieser Anteil auf ca. 10 Prozent sinken.
Da die SPD diese Reform politisch nicht durchsetzen kann, führt sie verfassungsrechtliche Bedenken an. Es wurden Gutachten vom Senator für Inneres und vom Senator für Justiz sowie vom wissenschaftlichen Dienst der Bürgerschaft erstellt. Alle Gutachten kommen zu dem Ergebnis, die geltende Rechtslage sei verfassungsrechtlich bedenklich. Gerade beim Senator für Justiz stellt sich die Frage, warum diese Bedenken nicht eher formuliert wurden.
Der Ausschuss "Reform der Volksgesetzgebung und Weiterentwicklung des Wahlrechts" gab nun zwei Gutachten in Auftrag. Professor Morlock kommt zu dem Ergebnis, die geltende Rechtslage sei verfassungswidrig, Professor Meyer betont, dies sei mitnichten der Fall. Der Gesetzgeber sei frei, die Zuteilung der Mandate zu regeln. Ein Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Grundsätzen läge nicht vor. Da es sozusagen nach den Gutachten eins zu eins stand, einigte man sich darauf, den Bremer Staatsgerichtshof anzurufen.
Es ist bedauerlich, dass die Argumente der Gutachter in der Ausschussdebatte so wenig geprüft wurden. Denn Gutachter Morlock bezog sich auf einen weit gefassten Begriff der Unmittelbarkeit der Wahl und übertrug den Grundsatz der Folgerichtigkeit vom Steuer- auf das Wahlrecht. Mit einigen Nachfragen hätte man wohl herausarbeiten können, dass dieser Gutachter das geltende Wahlrecht möglicherweise nicht vollständig durchdrungen hatte.
Wenn es aber keine verfassungsrechtlich überzeugenden Argumente gibt, kann man sich den Gang vor den Staatsgerichtshof sparen. Das Argument des Ausschussvorsitzenden Björn Tschöpe, dass der Staatsgerichtshof ohnehin entscheiden müsse, wenn er angerufen würde, ist ebenfalls ein politisches und kein verfassungsrechtliches Argument.
Die Abgeordneten instrumentalisieren den Staatsgerichtshof und kapitulieren gleichzeitig vor ihm. Ihre Botschaft: "Wir können das nicht entscheiden, mach Du das bitte für uns!" Dies heißt aber, sich vor einer politischen Entscheidung zu drücken.
Neuester Stand vom 03.02.2010
Die mündliche Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof findet am Samstag, den 27. Februar 2010 statt. Die Verhandlung ist öffentlich:
9 Uhr Saal 4 im Justizzentrum Am Wall, Am Wall 198, 28195 Bremen.
Die Urteilsverkündung ist für Freitag, den 9. April angesetzt.

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