04.02.2010

Bremen: Weber will Wahlperiode verlängern

Von: Katrin Tober

Werden die Abgeordneten in der Bremischen Bürgerschaft in Zukunft für 5 Jahre gewählt?

Anfang des Jahres hat Bürgerschaftspräsident Christian Weber eine mögliche Verlängerung der Legislaturperiode ins Spiel gebracht. Das Thema ist nicht neu, vielmehr wird es immer mal wieder aufgegriffen, in der Regel jedoch von der Politik und nicht von den Bürgern. Zuletzt war dies im Dezember 2008 der Fall. Damals wurde die Reform der Volksgesetzgebung diskutiert. Der Antrag der Koalition wurde u.a. damit begründet, dass man mit dem neuen Wahlrecht und der bevorstehenden Reform der direkten Demokratie mehr Demokratie erreicht hätte.

Mehr Kontinuität?

Das Erfordernis dauerhafter und kontinuierlicher Parlamentsarbeit wird in der Debatte um längere Wahlperioden als eines der Hauptargumente angeführt. Und natürlich hat dieses Argument auch seine Berechtigung. Mit einem Jahr mehr Zeit könnte mehr „Beständigkeit in die politische Arbeit kommen“, wie Weber sich ausdrückt. Dennoch wird man den Eindruck nicht los, dass der Forderung eigentlich der Wunsch nach mehr „Ruhe“ zugrunde liegt. Das Volk wird demnach eher als „Störfaktor“, denn als Quelle der eigenen Legitimation gesehen. Und die Stabilität und Kontinuität einer Regierung ist eben auch herstellbar, wenn Entscheidungen richtig vermittelt werden. Die Abgeordneten müssen einfach länger konstruktiv zusammenarbeiten und später mit dem Wahlkampf beginnen.

Kosten einsparen?

Als ein weiteres Argument führt Weber die Kostenersparnis auf. Ja, da ist was dran und sicherlich würde es ein paar Kosten einsparen. Aber die Frage zu welchem Preis man dies erreicht, wird doch wohl erlaubt sein. Wahlen sind in der repräsentativen Demokratie das wichtigste Instrument zur demokratischen Willensbildung. Und die Herrschaft auf Zeit ist einer der Kerninhalte demokratischer Strukturen. Änderungen, welche diese elementaren Grundsätze betreffen, müssen daher besonders begründet werden. Und die Verlängerung der Wahlperiode schränkt die Möglichkeit der Kontrolle durch die Wähler offensichtlich ein. Hinzu kommt, dass man sich solch ein kostenbewusstes Handeln der Politik bei ganz anderen Fragen eigentlich wünschen würde. Im Fall von einer Wahl mehr oder weniger in 20 Jahren erscheint das Kostenargument in unseren Augen nicht besonders stark zu sein.

Verweis auf andere Bundesländer?

Als drittes Argument wird die Praxis in den anderen Bundesländern angeführt. In der Tat haben neben dem Bund nur noch Hamburg und Bremen eine vierjährige Wahlperiode. Dieser Vergleich ist zu Informationszwecken auch angebracht. Aber er kann genauso gut für die Beibehaltung der Regelung sprechen. In anderen Zusammenhängen verweist Bremen auch gerne auf seine Eigenständigkeit und Besonderheit. Entscheidend ist, wie sinnvoll eine Änderung wäre.

Abschließend zeigt sich, dass man sicherlich über eine Verlängerung der Legislaturperiode sprechen kann. Es gibt Argumente dafür, aber auch gewichtige Argumente, die gegen eine Reform sprechen. Wenn die Bürgerschaft eine Änderung ernsthaft in Erwägung zieht, sollte sie zumindest von der Möglichkeit Gebrauch machen und dem Volk die Frage per Volksentscheid unterbreiten. Denn das Volk ist der Souverän und die Legitimation der Abgeordneten leitet sich aus dem Wahlakt ab. Insofern wäre es angebracht, dass die Bürger/innen selbst über die Verlängerung deren Mandate entscheiden.

Mehr Demokratie-Pressemitteilung

Unsere Pressemitteilung vom 18. Januar 2010

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