Nun ist es soweit: vor zwei Wochen, am 12. September ist in Bremen die Reform der Volksgesetzgebung in Kraft getreten. Nach über zweijährigen Verhandlungen war Ende August die Reform von der Bürgerschaft beschlossen worden.
Volksbegehren in der Stadtgemeinde Bremen (Kommunalebene) und im Land Bremen sind nun einfacher möglich. In Bremerhaven bleibt allerdings alles beim alten, Bürgerbegehren sind dort nach wie vor eine sehr komplizierte Sache.
Die Hürden für verfassungsändernde Volksbegehren sind nach wie vor so hoch, dass solche Verfahren praktisch unmöglich sind. Das Unterschriftenquorum liegt bei zwanzig Prozent (es ist also so hoch, wie das Zustimmungsquorum bei einfachgesetzlichen Volksentscheiden), das Zustimmungsquorum liegt bei 50 Prozent aller Abstimmungsberechtigten. Damit ist eine Veränderung der Verfassung durch den Souverän praktisch ausgeschlossen.
Ein Merkblatt zur Durchführung von Volksbegehren ist in Arbeit!
Stand: 18.09.2009
Verfassung des Landes Bremen (Auszug)
Gesetz über das Verfahren beim Volksentscheid
Verfahren beim Volksbegehren und Volksentscheid in der Stadtgemeinde Bremen
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