
Unser Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ hat 2006 erreicht, dass im Land Bremen ein neues Wahlrecht eingeführt wurde, das ab 2011 Anwendung findet. Eine weitere Folge war die Abschaffung der 5-Prozent-Hürde bei der Wahl zur Stadtverordneten-Versammlung in der Stadt Bremerhaven.
Zeitgleich mit dem Beschluß zur Übernahme unseres Volksbegehrens durch die Bürgerschaft im Dezember 2006 wurde angekündigt, dass die Wiedereinführung dieser Hürde überprüft werden solle. Auf Wunsch der großen Bremerhavener Koalition brachten SPD und Grüne im Sommer 2008 einen Gesetzentwurf dazu ein. Wir titelten damals: „Heimlich, still und leise“, weil dies ohne die angekündigte breite öffentliche Debatte geschehen sollte. Vorangegangen waren eine Reihe von Verfassungsgerichtsurteilen, unter anderem in Thüringen und Schleswig-Holstein, welche die dort bestehenden Sperrklauseln für verfassungswidrig erklärten. In einem Bürgerschaftsausschuß, der sich mit der Reform der direkten Demokratie und der Weiterentwicklung des Wahlrechts beschäftigen sollte, wurde dann beschlossen, dass der Staatsgerichtshof für eine Prüfung dieser Frage angerufen werden soll.
Im März 2009 fand dazu die öffentliche Verhandlung statt, bereits damals deutete sich durch die Fragen der Richter eine Richtung an, in die die Entscheidung wohl gehen würde. Die Antragsteller waren die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, CDU und Grünen sowie die Stadtverordneten-Fraktionen von SPD und CDU. Die Bremerhavener Grünen richteten sich anders als ihre Bürgerschaftsfraktion gegen die Wiedereinführung. Auch FDP und Linke positionierten sich gegen den Antrag.
Der Staatsgerichtshof entschied gegen die mittlerweile auf Kommunalebene eher unübliche Hürde, weil er die Gleichheit der Wahl und die Chancengleichheit der Wahlbewerber beeinträchtigt sah. Die Befürworter der Wiedereinführung hatten argumentiert, dass durch den Wegfall der Hürde die Funktionsfähigkeit der kommunalen Organe beeinträchtigt werde. Die Verfassungsgerichtsurteile vom Frühjahr 2008 werteten die Direktwahl der Bürgermeister als wichtigen Faktor, der die Abschaffung der 5-Prozent-Hürde ermögliche, da die Fähigkeit zur Mehrheitsbildung bei einer Direktwahl des Stadtoberhauptes an Bedeutung verliere. Befürworter der Sperrklausel argumentierten, in Bremerhaven sei die Klausel nötig, weil Oberbürgermeister und Magistrat von der Stadtverordnetenversammlung gewählt werde. Das letzte Argument war die Herstellung eines einheitlichen Kommunalwahlrechts im Land Bremen (in der Stadt Bremen bleibt die Hürde wegen der Realunion bestehen).
Der Staatsgerichtshof legte in seinem Urteil Wert darauf, dass für die Einschränkung der Wahlgleichheit schon gewichtige und stichhaltige Begründung vorgebracht werden müßten. Empirische Belege dafür haben die Richter in der Begründung der Antragsteller vermisst. Die Erwartung, dass die Funktionsfähigkeit eingeschränkt werde, reiche nicht aus. Sie unterstellten den Antragstellern: „Es ist schwer, das vorgetragene Argument anders als im Sinne des Versuchs zu verstehen, die eigene Machtposition zu sichern.“
Die Richter wiesen darauf hin, dass die Funktionsfähigkeit auch durch Straffungen der Geschäftsordnung und veränderte Wahlregeln sichergestellt werden könne. Die unterschiedlichen Regeln in den Städten Bremen und Bremerhaven könnten nur angeglichen werden, wenn für die Stadt Bremen die eigenständige Wahl der Stadtbürgerschaft eingeführt werde.
Wir freuen uns über das Urteil, weil es die hohen Anforderungen unterstreicht, die an einen Eingriff in die Grundsätze der Wahl- und Chancengleichheit zu stellen sind. Tim Weber zum Urteil: „Hurra! Das Urteil stärkt die Wählerinnen und Wähler. Der Versuch, das Volksbegehren an dieser Stelle auszuhebeln, ist gescheitert“.
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Katrin Tober und Tim Weber haben für "Zeitschrift für direkte Demokratie" einen Artikel zur 5-Prozent-Hürde und der Diskussion in Bremerhaven verfasst. Sie können den Artikel als PDF (133 KB) herunterladen.
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