Die acht Pluspunkte des Gesetzentwurfes "Mehr Demokratie in Bremen"

1. Alle landespolitischen Themen werden zugelassen

Bisher sind viele Themen vom Volksentscheid ausgeschlossen. So dürfen wir Bürger/innen nicht über die Verwendung unserer Steuern mitbestimmen. Das soll sich ändern. Die Erfahrungen im In- und Ausland zeigen, daß die Menschen auch in finanziellen Fragen vernünftig entscheiden.

 

2. Förderung des Dialogs zwischen Bürger/innen und Parteien

Durch die Einführung der Volksinitiative als neuer Verfahrensstufe wird die Bürgerbeteiligung flexibler. Sowohl nach der ersten Stufe (Volksinitiative) als auch nach der zweiten Stufe (Volksbegehren) kommt es in der Bürgerschaft zum Dialog zwischen der Initiative und den Parteien.

 

3. Stärkung der Kompromißmöglichkeiten

Unser Vorschlag gibt Initiativen und Bürgerschaft die Chance, im Laufe des Verfahrens Kompromisse zu finden. Nur wenn keine Einigung möglich ist, kommt es zum Volksentscheid. Die Bürgerschaft kann in diesem Fall den Stimmberechtigten zusätzlich zum Volksbegehren einen alternativen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen.

 

4. Niedrigere Hürden beim Volksbegehren

Die bisherigen Hürden für Volksbegehren verhindern Bürgerbeteiligung. Wir schlagen eine Unterschriftenhürde von fünf Prozent vor (bisher: zehn Prozent). Die Prozentzahl bezieht sich auf die Beteiligung bei den letzten Bürgerschaftswahlen. Damit gilt für Volksbegehren - wie bei Wahlen - eine Fünf-Prozent-Hürde. Bei Vorschlägen zur Änderung der Verfassung sind entsprechend zehn Prozent (bisher 20 Prozent) gefordert.

Die Eintragungsfrist beim Volksbegehren wird von drei auf sechs Monate verlängert.

 

5. Bessere Information vor dem Volksentscheid

Alle Stimmberechtigten erhalten vor einem Volksentscheid eine ausgewogene Abstimmungsbroschüre.

 

6. Sicherung der Chancengleichheit

Ähnlich wie Parteien sollen auch Initiativen, die einen Volksentscheid einleiten, angemessene staatliche Kostenerstattungen für die Information der Bürger/innen erhalten.

 

7. Mehrheit entscheidet

Beim Volksentscheid entscheidet - wie bei Wahlen - die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Undemokratische Abstimmungsklauseln, die gültige Volksentscheide verhindern, werden abgeschafft. Diese Praxis hat sich z.B. in der Schweiz, den USA und Bayern bewährt.

 

8. Kostenersparnis durch die Zusammenlegung mit Wahlen

Unser Gesetzentwurf ermöglicht die Zusammenlegung von Wahlen und Volksentscheiden. Dadurch können erhebliche Kosten gespart werden.