Worum geht es?

Seit Ende 2008 wird im niedersächsischen Innenministerium ein neues Kommunalverfassungsgesetz geplant. Es sieht u.a. die Abschaffung der Stichwahl bei den Hauptverwaltungsbeamten (Landräte, Bürgermeister) vor. Seit 1996 werden diese direkt gewählt, seit 2006 beträgt die Amtszeit acht statt fünf Jahre. Gegen die Abschaffung dieser Stichwahl haben sich SPD, Grüne, DGB sowie zwei der drei kommunalen Spitzenverbände positioniert. Dazu kamen kritische Stimmen aus der FDP, die sich durch einen Tauschhandel dazu bewegen ließ, der Abschaffung zuzustimmen. Einzelne Bürgermeister wie auch Teile der CDU (Landesverband Oldenburg) haben sich gegen die Regierungspläne ausgesprochen. In zwei Bundesländern wurde die Stichwahl in den letzten Jahren abgeschafft: in Thüringen und Nordrhein-Westfalen. In Thüringen wurde sie nach kurzer Zeit wieder eingeführt, an Rhein und Ruhr steht die Wiedereinführung im Koalitionsvertrag der neuen Regierung.

Im August 2010 fand im Innenausschuss des Landtages eine Anhörung zur Kommunalreform statt. Im November 2010 wurde die Stichwahl aus dem Gesetz gestrichen. Die gesamte Reform tritt zum 1. November 2011 in Kraft.

Integrierte Stichwahl

Auf www.stichwahlen.de können Sie mehr über das Modell der integrierten Stichwahl lesen. Das Modell sieht vor, die Wahl so durchzuführen, dass die demokratische Legitimation gewährleistet ist und ein zweiter Wahlgang verzichtbar ist.