Bilanz

Wohnbebauung, Ocean-Park, Landespolizei, Leher Dschungel: Bürgerbegehrens-Bilanz Bremerhaven

Seit der Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Jahr 1995 gab es in Bremerhaven genau vier Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid.

Das erste Bürgerbegehren gab es 1996 gegen eine geplanten Wohnbebauung im Grabelandgebiete "Auf den Wohden". Das Bürgerbegehren wurde für unzulässig erklärt.

Ocean-Park

Ein zweites Bürgerbegehren richtete sich gegen Pläne, auf dem Gebiet des Alten/Neuen Hafens durch einen Investor den "Ocean Park" errichten zu lassen. Von November 1998 bis Januar 1999 wurden 17.401 Unterschriften für einen Bürgerentscheid zum Ocean-Park gesammelt. Bereits am 7. Dezember 1998 reichte die BI beim Stadtverordnetenvorsteher mit ca. 16.500 Unterschriften einen Antrag ein, in dem die Abgeordneten aufgefordert wurden, selbst einen „Bürgerentscheid gemäß § 15b Abs. 1 der Stadtverfassung über die Frage herbeizuführen, ob es den Ocean-Park in Bremerhaven geben solle oder nicht.“ Von den eingereichten Unterschriften waren ca. 13.000 gültig.

Bereits am 10. Dezember sprach sich dann die Stadtverordnetenversammlung einstimmig für einen Bürgerentscheid über diese Frage aus. Die Abstimmung wurde für den 7. März 1999 angesetzt.

Die Abstimmungsfrage lautete:

"Wollen Sie, dass im Gebiet Alter/Neuer Hafen der Ocean-Park auf der Grundlage der bestehenden Planungen fortentwickelt wird?"

Ergebnis

Am 7. März 1999 entschieden sich 56 Prozent der Abstimmenden (25.220) für den Bau des Ocean-Parks, 44 Prozent (19.798) dagegen. Es gab 91.876 Stimmberechtigte, an der Abstimmung nahmen 45.018 Bürgerinnen und Bürger teil. Dies entsprach einer Abstimmungsbeteiligung von 49,2 Prozent. Mehr Demokratie bewertete diese Beteiligung damals in einer Pressemitteilung als "weit überdurchschnittlich", vermutete aber schon vor der Abstimmung, dass diese wohl "für den Papierkorb" sein werde, weil das Quorum zu hoch sei.

Da das 30-Prozent-Zustimmungsquorum verfehlt wurde und der Bürgerentscheid nicht gültig war, musste die Stadtverordnetenversammlung entscheiden. Diese entschied im März für die Fortsetzung der Planungen. Allerdings wurde das Projekt nicht verwirklicht, weil der Investor sein Vorhaben aufgegeben hat.

Bürgerbegehren gegen die Landespolizei 2015

Das dritte Bürgerbegehren folgte erst 2015. Nachdem im rot-grünen Koalitionsvertrag vorgeschlagen wurde, Polizei und Lehrer in den Dienst des Landes Bremen zu übernehmen, regte sich Widerstand dagegen. Der Vorschlag wurde als Bedrohung der kommunalen Selbstständigkeit Bremerhavens aufgenommen, der zudem finanziell keine Entlastung für das Land bringt. Daraufhin kündigte die Wählervereinigung "BiW" ein Bürgerbegehren an, liess dies dann aber fallen, nachdem die Gewerkschaft der Polizei dieses Themas angenommen hatte. Ende August wurde die Unterschriftensammlung gestartet, nach zwei Wochen lagen 5.000 Unterschriften vor, am 18.9. wurden 9.600 Unterschriften eingereicht (4.506 Unterschriften hätten ausgereicht). Am 1. Oktober hat die Stadtverordnetenversammlung das Anliegen des Bürgerbegehrens übernommen, der rot-grüne Vorschlag ist somit vom Tisch. Ein Bürgerentscheid musste somit nicht stattfinden.

Bürgerbegehren gegen die Bebauung der "neuen Aue" 2017/18

Im Spätsommer 2017 startete die Initiative "Meergestrüpp" ein Bürgerbegehren gegen die Bebauung der "Neuen Aue" im Stadtteil Lehe, auch "Leher Dschungel" genannt. Die Stadt möchte auf dem Gebiete Wohnbebauung errichten lassen. Die Initiative möchte hingegen die Grünfläche erhalten. Am 13.11.2017 wurden 6.285 Unterschriften eingereicht. Im Februar 2018 wurde das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Die Stadt bemängelte u. a. eine fehlende Begründung und fehlenden Kostendeckungsvorschlag. Ein Bürgerentscheid konnte nicht stattfinden. Das strittige Gebiet liegt in unmittelbarer Nähe zum Baugebiet "Auf den Wohden", das in den 90er Jahren bereits Gegenstand eines Bürgerbegehrens war. Im November 2018 wurde die Stadt Bremerhaven vom Verwaltungsgericht Bremen dazu verpflichtet, das Bürgerbegehren bis zum Abschluß im Hauptsache-Verfahren für zulässig zu behandeln. D.h., dass die aufschiebende Wirkung gilt und die Bebauungspläne vorerst auf Eis liegen. Am 6. Dezember wurde beschlossen, die Pläne nicht weiter zu verfolgen. Der Bürgerentscheid fand daher nicht statt.

Weitere Infos: meergestruepp.jimdo.com

Quellen:

Mehr Demokratie, Pressearchiv

Susanne Wendland, Bürgerbeteiligung in der Kommune zwischen Anspruch und erlebter Realität. Eine Analyse von Beteiligungsrechten und Beteiligungsmöglichkeiten in Bremerhaven, Diplomarbeit 2007

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