Volksbegehren in der Stadt Bremen

Seit 1994 sind Volksbegehren und Volksentscheide auch in der Stadt Bremen möglich. Dieses direktdemokratische Instrument entspricht Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Bremerhaven oder in niedersächsischen Städten und Gemeinden. Die gesetzlichen Regelungen entsprechen denen für ein landesweites Volksbegehren. Sie wurden aber an die Bedingungen der Kommunalebene angepasst. Für den Zulassungsantrag sind nur 4.000 Unterschriften nötig. Für das Volksbegehren sind die Unterschriften von ca. 20.000 Wahlberechtigten erforderlich, beim Volksentscheid müssen neben der Mehrheit ca. 80.000 Stimmberechtigte mit "Ja" stimmen.

Bilanz der Volkbegehren in der Stadt Bremen

Regeln für Volksbegehren in der Stadt Bremen