Informationsfreiheit

Bürger haben ein Recht auf Transparenz. Nur wer sich informieren kann, ist in der Lage fundierte Entscheidungen zu treffen und sein Recht auf Kontrolle der Politik und Verwaltung voll auszuüben. Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde. Sie sollten deshalb auch öffentlich zugänglich sein.

Informationsfreiheitsgesetze sorgen dafür, dass jeder Bürger Auskunft darüber verlangen kann, welche Informationen in Behörden zu einem bestimmten Sachverhalt vorliegen. Berechtigten Datenschutzinteressen ist dabei selbstverständlich Rechnung zu tragen. Antragsteller können Einsicht in die Originalakten verlangen beziehungsweise Kopien anfordern.

In Deutschland hat die rot-grüne Koalition auf Bundesebene 2006 das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes – Informationsfreiheitsgesetz“ beschlossen. Es gilt allerdings nur für Bundesbehörden. In elf von 16 Bundesländern, gelten Informationsfreiheitsgesetze für Länder- und Kommunalbehörden. In Bayern, wo seit vielen Jahren die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes früher durch die CSU und inzwischen durch die Koalition von CSU und FDP verhindert wird, gehen immer mehr Gemeinden dazu über, eigene kommunale Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen. In Bremen gilt seit 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz.

Transparenzranking 2021

Mehr Demokratie und Open Knowledge Foundation legen ein neues Transparenz-Ranking vor. Dabei offenbaren sich große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. In Hamburg (Platz 1) macht die Verwaltung amtliche Dokumente und Aufzeichnungen von sich aus kostenlos zugänglich, seitdem 2012 eine Volksinitiative für ein Transparenzgesetz erfolgreich war. In Bundesländern wie Niedersachsen dagegen sind Verträge der öffentlichen Hand, Gutachten oder für die Allgemeinheit wichtigen Informationen, zum Beispiel über staatlich kontrollierte Unternehmen, Hochschulen oder Strafverfolgungsbehörden, für die Bürgerinnen und Bürger überhaupt nicht einsehbar.

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