Geschichte, Reformversuche, Volksentscheide

12. Oktober 1947 - Erster Volksentscheid in Bremen über die Verfassung (mit 72,4% angenommen, 45,1% aller Stimmberechtigten sagten ja, es galt kein Quorum!)

21. Oktober 1947 - Die Landesverfassung tritt in Kraft. Für Direkte Demokratie gelten hohe Hürden:

  • 20% der Stimmberechtigten müssen für ein Volksbegehren unterschreiben.
  • Für Volksentscheide gilt ein Beteiligungsquorum von 50%
  • Für Volksentscheide über Verfassungsänderungen gilt ein Zustimmungsquorum von 50% der Stimmberechtigten
  • Ausgeschlossen sind Haushaltsplan, Dienstbezüge, Steuern, Abgaben und Gebühren.

1969 - 22 Jahre nach der Einführung von Volksbegehren und Volksentscheid wird das Ausführungsgesetz beschlossen.

1978 - Es wird erstmals ein Volksbegehren angekündigt, aber nicht durchgeführt.

1981 - Ankündigung eines Volksbegehrens zur Parlamentsverkleinerung, dies wird ebenfalls nicht durchgeführt.

1986 - Das erste Volksbegehren wird beantragt. Ziel: Zusammenlegung und Schließung von Schulen verhindern.

1994 - Reform der Direkten Demokratie:

  • Senkung der Unterschriftenhürde auf 10%
  • Die Parlamentsauflösung per Volksbegehren wird möglich, es gelten die unüberwindlichen Hürden für Verfassungsänderungen.
  • kommunale Volksbegehren in der Stadt Bremen werden ermöglicht.
  • Das Verfassungsreferendum wird abgeschafft. Nun soll eine Zweidrittelmehrheit für Verfassungsänderungen ausreichen. Bisher wurde, wenn die Verfssung nicht einstimmig geändert wurde, ein Volksentscheid angesetzt.

16.10.1994 - Volksentscheid über Verfassungsänderungen: 76% stimmen mit Ja, bei einer Beteiligung von 78,3%. Die Abstimmung war mit der Bundestagswahl zusammengelegt.

1995 - Bürgerbegehren und Bürgerentscheid werden auch in Bremerhaven eingeführt.

1997 - Statt eines 50-prozentigen Beteiligungsquorums gilt nun ein 25-prozentiges Zustimmungsquorum für Volksentscheide über einfache Gesetze.

1998 - Mehr Demokratie legt Reformvorschläge für die Direkte Demokratie in Bremen vor.

2002 - Reformdiskussionen in der Bürgerschaft: die Vorschläge von Mehr Demokratie und den Grünen werden abgelehnt.

2006 - Zum erstenmal in fast 60 Jahren schafft es ein Volksbegehren, die hohen Hürden zu überwinden.

2007 - Am 18. Oktober 2007, exakt ein Jahr nach dem Ende des ersten erfolgreichen Volksbegehrens im Land Bremen, setzt die Bürgerschaft einen Ausschuss ein, der die Aufgabe hat, Vorschläge zur Reform der Volksgesetzgebung zu entwickeln.

2009 - Am 27. August 2009 beschließt die Bremische Bürgerschaft die Reform von Volksbegehren und Volksentscheid: bei einfachen Gesetzen gelten niedrigere Hürden, das Finanztabu ist gefallen.

2012 - Die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung beschliesst eine Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, die Hürden werden gesenkt und mehr Themen zum Bürgerbegehren zugelassen.

2013 - Am 29. August 2013 beschließt die Bremische Bürgerschaft eine weitere Reform von Volksbegehren und Volksentscheiden. Dieses Mal werden die Hürden für verfassungsändernde Volksbegehren und Volksentscheide gesenkt. Darüber hinaus werden die Hürden für Bürgeranträge gesenkt, es wird, als bundesweite Premiere eine Regelung für ein Privatisierungsreferendum beschlossen.

2015 - Im Februar 2015 wurde in Bremerhaven eine weitere Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beschlossen, die Unterschriftenhürde wurde gesenkt und weitere Themen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide geöffnet.

2017 - Am 24. September stimmten die Bremerinnen und Bremer in einem Volksentscheid über eine Vorlage aus der Bremischen Bürgerschaft ab, die Wahlperiode zu verlängern. Diese Vorlage wurde abgelehnt. Es bleibt bei der vierjährigen Wahlperiode.