Gesetzliche Grundlagen: Volksbegehren und Volksentscheid im Land Bremen

Die gesetzlichen Grundlagen für Volksbegehren und Volksentscheid sind in der Verfassung der Freien Hansestadt Bremen und im Gesetz über das Verfahren beim Volksentscheid zu finden. Die Verfassung trat im Jahr 1947 in Kraft, die ersten Ausführungsbestimmungen erst im Jahr 1969. Seitdem wurden die entsprechenden Rechtsgrundlagen mehrfach geändert.