Das alte Bremer Wahlrecht

... und unsere Kritik daran

 

Bürgerschaftswahl (Landtagswahl)

Alle vier Jahre entscheiden die Bremer Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung der Bremischen Bürgerschaft. Insgesamt werden 83 Abgeordnete gewählt, wobei Bremen mit 67 Sitzen und Bremerhaven mit 16 Sitzen im Parlament vertreten ist. Bei den Bürgerschaftswahlen gilt die 5 %-Hürde und es wird das Verhältniswahlsystem mit geschlossenen Listen angewandt. Das heißt, Bremer Bürgerinnen und Bürger hatten bei dieser Wahl nur EINE Stimme, die sie an EINE Partei vergeben. Die Wahlsysteme fast aller anderer Länder sehen im Gegensatz dazu eine Personalisierte Verhältniswahl vor. Das heißt, in diesen Ländern kann man mit der Wahl in Wahlkreisen Kandidatinnen und Kandidaten seines Vertrauens als Volksvertreter bestimmen. Die Einführung von Wahlkreisen ist in Bremen aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken jedoch nicht möglich.

Das alte Wahlrecht in Bremen unterschied sich also vom Kommunalwahlrecht der meisten Bundesländer. So hatten die Wählerinnen und Wähler in Bremen vergleichsweise wenig Partizipationsmöglichkeiten.

 

Stadtbürgerschaft (Kommunalwahl)

Eine Besonderheit im Zweistädtestaat Bremen ist außerdem, dass die Kommunalwahlen eng mit der Landtagswahl verknüpft sind. In der Stadt Bremen ist eine Stimme für die Bürgerschaftswahl gleichzeitig auch eine Stimme für die Stadtbürgerschaft.

 

Beiräte in der Stadt Bremen

Parallel zur Bürgerschaftswahl werden in der Stadt Bremen auch die Mitglieder der Beiräte in den Stadtteilen gewählt. Auch hier gab es nur eine Stimme. Die Beiräte befassen sich mit den Angelegenheiten, die in ihrem Stadt- oder Ortsteil für die Bevölkerung von Interesse sind.

 

Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven

Die Wahlberechtigten in Bremerhaven bestimmen in einer eigenständigen Wahl ebenfalls mit einer Stimme die 48 Mitglieder der dortigen Stadtverordnetenversammlung. Diese befasst sich mit den Angelegenheiten, die für die Bevölkerung der Seestadt von Interesse sind. Im Gegensatz zu den Beiratswahlen in der Stadt Bremen, galt bei dieser Wahl bisher noch die 5%nbsp;%-Hürde.

 

Nachteile des alten Bremer Wahlrechts

 

Bei Wahlen geht es um die Verteilung politischer Macht. Durch ihre Stimmabgabe beeinflussen die Wählerinnen und Wähler die Zusammensetzung der Volksvertretung.

Die Parteien bestimmen aber die Reihenfolge ihrer Kandidatenliste selbst. In der Praxis sind die Kandidatinnen und Kandidaten sicher im Parlament vertreten, die auf einem hohen Listenplatz stehen. Die Wählerinnen und Wähler hatten keinen Einfluss auf die Reihenfolge dieser Liste. In Bremen galt bis 2006: Eine Stimme für eine Partei, bzw. für eine Parteiliste.

Deshalb konnten sich bestimmte Parteimitglieder immer relativ sicher sein, als Volksvertreter ins Parlament einzuziehen. Sie mußten gar nicht bemüht sein, den Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern zu suchen. Denn sie mußten nur innerhalb ihrer Partei um einen guten Listenplatz „kämpfen“. Sie waren also relativ abhängig von der Parteiführung. Auf diese Weise entfernen sich Politiker immer mehr von den Wählerinnen und Wählern.