Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ zulässig

Unser Volksbegehren "Mehr Demokratie beim Wählen ist zulässig! Das hat der Senat am Dienstag beschlossen. Der entsprechende Brief flatterte heute in unseren Briefkasten.

Jetzt warten wir darauf, dass das Volksbegehren plus Gesetzentwurf im Amtsblatt veröffentlicht wird. Dann beginnt die dreimonatige Sammelfrist.

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt hat Mehr Demokratie drei Monate Zeit, 25.000 gültige Unterschriften zu sammeln. Da immer Unterschriften ungültig sind, streben wird 30.000 Unterschriften an. Wird die Hürde genommen, kann Mehr Demokratie einen Volksentscheid über den Gesetzentwurf zum Bremer Wahlrecht beantragen.

Startaktion voraussichtlich am kommenden Donnerstag

Mehr Demokratie bereitet für kommenden Donnerstag, 18 Uhr, eine Startaktion zum Volksbegehren vor. Wir wollen viele Menschen für Unterschriften und Fotos mobilisieren. Bitte kommt und meldet Euch bei uns an.

Worum gehts?

Die Bürgerschaft hatte das Wahlrecht im Februar geändert. Mit dieser Änderung sinkt der Einfluss der Wählerinnen und Wähler und die Reihenfolge auf den Parteilisten gewinnt an Bedeutung. Unser Gesetzentwurf zielt hingegen darauf ab, den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft zu stärken und weiter auszubauen. Wir stellen die Demokratiefrage, über das Wahlrecht entscheiden wir!

In seiner Grundstruktur bleibt das Wahlrecht unverändert. Fünf Stimmen bleiben, Listen- und Personenstimmen können frei verteilt werden. Zukünftig werden für die Parteien abgegebene Listenstimmen gleichmäßig auf die Kandidierenden der jeweiligen Partei verteilt. Probleme, die im bisherigen Wahlrecht entstanden sind, werden damit behoben. Darüber hinaus werden leere Stimmzettel gesondert in der Wahlstatistik ausgewiesen, um solche "Proteststimmen" sichtbar zu machen. Gleiches gilt auch für zurückgewiesene Wahlbriefe.

2006 hatte Mehr Demokratie e.V. das erste Volksbegehren zum Wahlrecht gestartet und über 70.000 Unterschriften für eine Wahlrechtsreform gesammelt. Die Bürgerschaft hatte damals den Vorschlag von Mehr Demokratie übernommen. Das stärkte den Einfluss der Wählerinnen und Wähler auf die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft deutlich.