Damit beginnt die Unterschriftensammlung, die bis 14. Oktober dauern und 30.000 Unterschriften einbringen soll. Ist das Volksbegehren erfolgreich, kann es am 26. Mai 2019 - parallel zur Bürgerschaftswahl - zum Volksentscheid über den Wahlrechtsvorschlag kommen.
Mehr Demokratie schlägt ein Wahlrecht vor, das den Einfluss der Wählerinnen und Wähler sichert. Bei der Wahl selbst bleibt alles beim Alten. Fünf Stimmen, die frei verteilt werden können. Nach unserem neuen Vorschlag sollen diejenigen mit den meisten Stimmen gewählt sein. Egal auf welchem Listenplatz sie stehen. Der Vorschlag von Mehr Demokratie setzt einen Anreiz für mehr Bürgernähe der Kandidat/innen und erhöht die Durchlässigkeit für Personen weiter hinten auf den Listen. Das macht die Kandidat/innen unabhängiger von den Parteien.
Das Gesetz fordert bei Volksbegehren die Sammlung von Unterschriften von fünf Prozent der Wahlberechtigten innerhalb einer Frist von drei Monaten. Mehr Demokratie strebt an, die nötigen Unterschriften bereits in zwei Monaten zusammenzubekommen. Das ist wichtig, damit die Chance gewahrt bleibt, den Volksentscheid am Tag der Bürgerschaftswahl, dem 26. Mai 2019,stattfinden zu lassen. Bei einer dreimonatigen Sammlung könne es aufgrund der geltenden Fristen passieren, dass der Volksentscheid erst später stattfindet. „Offiziell müssen wir 24.380 Unterschriften sammeln. Praktisch brauchen wir 30.000, um auf der sicheren Seite zu sein", sagt Katrin Tober, Vetrauensperson des Volksbegehrens. Denn wegen fehlender oder unleserlicher Angaben gibt es in der Regel eine Quote von ca. 20 Prozent ungültiger Unterschriften.
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