Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Mehr Demokratie startet Volksbegehren

Mehr Demokratie e.V. hat gestern abend mit einer Aktion auf dem Marktplatz den Startschuss für das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ gegeben. Mitglieder und Aktive von Mehr Demokratie haben sich gemeinsam in die Unterschriftenlisten eingetragen.

Damit beginnt die Unterschriftensammlung, die bis 14. Oktober dauern und 30.000 Unterschriften einbringen soll. Ist das Volksbegehren erfolgreich, kann es am 26. Mai 2019 - parallel zur Bürgerschaftswahl - zum Volksentscheid über den Wahlrechtsvorschlag kommen.

Mehr Demokratie schlägt ein Wahlrecht vor, das den Einfluss der Wählerinnen und Wähler sichert. Bei der Wahl selbst bleibt alles beim Alten. Fünf Stimmen, die frei verteilt werden können. Nach unserem neuen Vorschlag sollen diejenigen mit den meisten Stimmen gewählt sein. Egal auf welchem Listenplatz sie stehen. Der Vorschlag von Mehr Demokratie setzt einen Anreiz für mehr Bürgernähe der Kandidat/innen und erhöht die Durchlässigkeit für Personen weiter hinten auf den Listen. Das macht die Kandidat/innen unabhängiger von den Parteien.

Das Gesetz fordert bei Volksbegehren die Sammlung von Unterschriften von fünf Prozent der Wahlberechtigten innerhalb einer Frist von drei Monaten. Mehr Demokratie strebt an, die nötigen Unterschriften bereits in zwei Monaten zusammenzubekommen. Das ist wichtig, damit die Chance gewahrt bleibt, den Volksentscheid am Tag der Bürgerschaftswahl, dem 26. Mai 2019,stattfinden zu lassen. Bei einer dreimonatigen Sammlung könne es aufgrund der geltenden Fristen passieren, dass der Volksentscheid erst später stattfindet. „Offiziell müssen wir 24.380 Unterschriften sammeln. Praktisch brauchen wir 30.000, um auf der sicheren Seite zu sein", sagt Katrin Tober, Vetrauensperson des Volksbegehrens. Denn wegen fehlender oder unleserlicher Angaben gibt es in der Regel eine Quote von ca. 20 Prozent ungültiger Unterschriften.

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