Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

SPD-Liste: Einfluss der Wählerinnen und Wähler geht deutlich zurück

Die Bürgerinnen und Bürger sollen bei einem Volksentscheid das letzte Wort haben. Anlässlich der Aufstellung der SPD-Liste Bremen Stadt zur Bürgerschaftswahl 2019 stellte Mehr Demokratie e.V. seine Ergebnisse vor, wer voraussichtlich ein Mandat erhalten wird. Aufgrund der Änderung des Wahlrechts im Februar wurde die Listenreihenfolge gestärkt und der Einfluss der Personenstimmen geschwächt.

2006 haben über 70.000 Menschen für mehr Einfluss beim Wählen unterschrieben. Genau diesen Einfluss setzen die Parteien fast auf Null. Darum befürworten wir einen Volksentscheid.

Künftig werden nur noch drei oder vier Kandidaten/innen von unsicheren Plätzen den Sprung in die Bürgerschaft schaffen. Es fällt auf, dass Kandidaten/innen, die 2015 deutlich mehr Stimmen erhalten haben, nun das Nachsehen haben dürften. Mustafa Güngör (3087 Personenstimmen in 2015), Valentina Tuchel (2114) und Heike Sprehe (1430) müssen zittern. Sascha Aulepp (1061) und Ute Reimers-Bruns (1118) dürfen feiern, so unsere Analyse.

Auffällig ist, dass die SPD ihre Versprechen nicht einhält. Jüngere Kandidaten/innen und Abgeordnete mit Migrationshintergrund werden benachteiligt, auch die Stadtteile mit einer geringeren Beteiligung sind nicht ausreichend vertreten. Nur ein Kandidat unter 35 Jahren und kein Kandidat mit Migrationshintergrund haben einen sicheren Listenplatz.

Mehr Demokratie e.V. weist daraufhin, dass die Liste der SPD Bremen-Stadt 2015 die Liste mit den meisten Veränderungen war. Durch die Veränderung des Wahlrechts sinkt der Anteil der Abgeordneten, die durch ihre Personenstimmen den Sprung in die Bürgerschaft schaffen, von zehn auf vier oder drei. Bei den anderen Parteilisten droht Stillstand. Personen zu wählen wirkt nicht mehr, weil die Liste gestärkt wurde.

Das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ fordert eine Vereinfachung. In Zukunft entscheiden die Personenstimmen. Die Kandidaten/innen einer Liste mit den meisten Stimmen sind gewählt.