Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Mehr Demokratie übergibt 26.355 Unterschriften

Heute haben wir 26.355 Unterschriften für das Volksbegehren "Mehr Demokratie beim Wählen" übergeben. Damit ist die nötige Zahl von 24.380 Unterschriften übertroffen worden.

„Unser Endspurt hat sich gelohnt. Vielen Menschen, die bei uns unterschrieben haben, ist es wichtig, dass das Wahlrecht Bürgersache ist. Sie wollen selbst darüber abstimmen, wie ihre Vertreter gewählt werden“, erklärt Katrin Tober, Vertrauensperson des Volksbegehrens.

Die Mehrheit der Bürgerschaftsabgeordneten hatte im Februar dieses Jahres das Wahlrecht ohne jegliche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern geändert. „Dies hat bei Einigen große Empörung ausgelöst“, schildert Tober ihre Eindrücke.

Erfahrungsgemäß ist ein Teil der Unterschriften nicht gültig, da Menschen sich doppelt eingetragen haben oder ihren ersten Wohnsitz nicht in Bremen oder Bremerhaven haben. Das führt dazu, dass endgültige Klarheit erst nach der Prüfung der Unterschriften besteht. Bei dem letzten Volksbegehren in Bremen hatte Mehr Demokratie eine hohe Quote gültiger Unterschriften. Da das Gesetz zur Durchführung von Volksentscheiden in diesem Punkt liberalisiert wurde, erwartet Mehr Demokratie genügend gültige Unterschriften.

„Einige Gegner des Volksbegehrens hatten ein klares Scheitern des Volksbegehrens vorhergesagt. Dies ist nicht der Fall. Im Gegenteil: 26.355 Menschen möchten mitreden. Wir hoffen, dass einige Parteien (SPD, CDU, Grüne und Linke) dieses Signal hören“, betont Tober.