Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Die Diskussion um das Bremische Wahlrecht geht weiter

Thorsten Hüller, Politikwissenschaftler und Privatdozent, hat sich im Weserkurier zum Wahlrecht geäußert. Wir geben seine Kritik wieder und antworten darauf.

Hüller: „Erstens hat die größere Unklarheit des Wahlverfahrens von der Wahlbeteiligung abgeschreckt.“

Mehr Demokratie: Sicher ist die Tatsache, dass immer weniger Menschen überhaupt an Wahlen teilnehmen, bedauerlich. Aber ein Zusammenhang zum Wahlrecht lässt sich nicht nachweisen. Bei beiden Wahlen seit der Einführung des neuen Wahlrechts ist die Wahlbeteiligung gesunken und betrug 2015 nur noch 50,2 Prozent. Freilich schrumpfte die Wahlbeteiligung in Bremen auch schon zu Zeiten, als das Wahlrecht einfacher gestrickt war – mit einer Ausnahme seit 1987. Auch ist der Stadtstaat keineswegs das Bundesland mit der niedrigsten Wahlbeteiligung. Sachsen und Brandenburg stehen mit weniger als 50 Prozent noch schlechter da – dabei ist ihr Wahlrecht keineswegs kompliziert, sondern ähnelt dem Bundestagswahlrecht. Erst recht relativiert sich das schlechte Bremer Ergebnis, wenn man es mit Kommunalwahlen vergleicht. Die Kommunalwahlbeteiligung in vergleichbaren Großstädten liegt selten über 50 Prozent, oft darunter. In Hannover erreich- te sie zum Beispiel 2011 nur 45 Prozent. (Siehe Hintergrundbroschüre Volksbegehren 2018, Seite 10).

Hüller: „Zweitens untergräbt die durch das Auszählverfahren erzeugte Zusammensetzung der Bürgerschaft eine gleiche Stimmberücksichtigung. Während ein Bremer Abgeordneter bei der Wahl 2015 im Durchschnitt die Stimmen von über 3400 Wählerinnen und Wählern für ein Mandat brauchte, sind über die Personenlisten Kandidaten mit weniger als einem Zehntel dieser Stimmen erfolgreich gewesen.“

Mehr Demokratie: Hier handelt es sich um ein Missverständnis. Jede Stimme für eine Person, ist immer auch eine Stimme für die Liste. Alle Wählenden haben den gleichen Einfluss, welche Partei mit wie vielen Abgeordneten in der Bürgerschaft vertreten ist. Innerhalb einer Liste nehmen dann die Personenstimmen Einfluss, welcher Kandidat ein Mandat erhält. Der Kandidat Peter Zenner erhielt mit 718 Personenstimmen ein Mandat. Wenn er nicht zum Zuge gekommen wäre, hätte der Kandidat Ulf Drechsel mit 412 Stimmen ein Mandat erhalten. Letztlich geht es darum, welcher Einfluss stärker wirken soll: Der Listenplatz oder die Anzahl der Personenstimmen.

Hüller: „Drittens erzeugte das 2011 und 2015 praktizierte Wahlrecht das Phänomen einer irrlichternden Stimmwirkung. Ein Beispiel: Mit den Stimmen, die direkt für den letzten SPD-Spitzenkandidaten abgegeben worden sind, ist dieser gar nicht ins Parlament eingezogen, sondern fünf bis sechs andere Kandidaten, die irgendwo auf der SPD-Liste standen und die von den Böhrnsen-Wählern ausdrücklich nicht gewählt wurden.“

Mehr Demokratie: Das stimmt. Aber dieser Mechanismus wird durch den Vorschlag des Volksbegehrens ausgeschaltet. In Zukunft sollen die Listenstimmen gleichmäßig auf die Kandidat/innen verteilt werden. Diese verteilten Listenstimmen sowie die Personenstimmen entscheiden dann, wer ein Mandat erhält. Die Kandidat/innen mit den meisten Personenstimmen innerhalb einer Liste erhalten ein Mandat. Wie andere Politikwissenschaftler vor ihm kritisiert Hüller das bis 2015 gültige Wahlrecht, aber nicht den Vorschlag des Volksbegehrens. Zurecht weist Hüller darauf hin, dass das im Februar von der Bürgerschaft verabschiedete Wahlrecht, die Probleme des Wahlrechts gar nicht löst.

Hüller schlägt vor: „Über die Personenliste darf nur ins Parlament kommen, wer die durchschnittlich für ein Mandat nötige Stimmenzahl erhalten hat. Alle auf diese Weise nicht wirksamen Stimmen werden auf die Parteiliste übertragen und dort bei der weiteren Mandatsverteilung berücksichtigt.“

Mehr Demokratie: 3400 Wähler/innen hatten die Spitzenkandidat/innen von SPD, CDU, Grüne, Linke und FDP sowie evtl. noch Thomas Röwekamp und Ulrich Mäurer. Sprich bis zu sieben Kandidat/innen, die alle einen vorderen Listenplatz hatten, würden ihren Personenstimmen ein Mandat verdanken. Der große Rest wäre über die Liste eingezogen. Eine Idee des 5-Stimmen-Wahlrechts war es aber, dass Kandidat/innen eine Chance bekommen, die keinen sicheren Listenplatz haben. Der Vorschlag von Hüller erreicht das nicht.

Link Weser-Kurier:

<link https: www.weser-kurier.de bremen>Kommentar über das Bremer Wahlrecht - Eine Idee mit mindestens drei unerfreulichen Nebenwirkungen