Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

So sieht Grünen-Fraktion ab Mai 2019 aus

Mehr Demokratie wertet grüne Kandidierenden-Liste zur Bürgerschaftswahl 2019 aus. Durch die Wahlrechtsänderungen ist eine Vorhersage, welche Kandidierenden ins Parlament einziehen werden, recht einfach.

Vergangenen Sonntag haben Bündnis90/Die Grünen ihre Liste zur Bürgerschaftswahl 2019 für den Wahlbereich Bremen-Stadt aufgestellt. Mehr Demokratie e.V. hat diese Liste jetzt ausgewertet und eine Prognose erstellt, wer voraussichtlich im Mai 2019 ein Mandat erhalten wird. Hintergrund für die Auswertung ist, dass im Februar das Wahlrecht geändert wurde. Die Listenreihenfolge wurde durch diese Änderung gestärkt, die Wirkung der Personenstimmen wurde geschwächt. Grundlage für die Vorausschau waren die letzten Wahlumfragen und die zu erwartende Aufteilung zwischen Listen- und Personenstimmen. Die Zusammensetzung der Fraktionen ist zukünftig vorhersehbar, das sieht man bei den Grünen wie bei den anderen Parteien.

So erhalten voraussichtlich die ersten elf Listenplätze sowie der Kandidat Mustafa Öztürk ein Mandat. Sollten die Grünen, was die letzten Umfragen und Landtagswahlergebnisse erwarten lassen, zwei Mandate mehr erhalten, würden die ersten 13 Listenplätze plus Öztürk ein Mandat erhalten. Möglicherweise könnte es etwas spannender werden, wenn die Kandidaten/innen Yildiz und Wargalla mehr Personenstimmen erhalten und vor ihnen liegende Kandidaten z.B. Saffe oder Fecker überholen. In diesem Fall würde die Listenreihenfolge etwas durch die Wähler/innen verändert werden. Wahrscheinlicher ist es aber, dass lediglich ein Kandidat von hinten nach vorne rutscht (8,3 Prozent). Bei der Wahl 2015 betrug dieser Wert noch 33,3 Prozent.

Fazit: Auch bei den Grünen geht der Einfluss der Wähler/innen zurück. Das ist eine Folge der Wahlrechtsänderung vom Februar.

Die Grünen erhalten bei einem erwarteten Stimmenanteil von 17 Prozent (Mittelwert der beiden letzten Umfragen) voraussichtlich zwölf Mandate. Bei der letzten Wahl teilten sich die Listen- und Personenmandate 50-50 auf. D.h. sechs Mandate wurden über Personenstimmen und sechs Mandate wurden über Listenplätze vergeben. Damit rechnen wird auch für 2019.