Mehr Demokratie in Bremen!

Seit 1947 gibt es im Land Bremen das Recht auf Volksentscheid. Bis zum ersten erfolgreichen Volksbegehren hat es allerdings fast 60 Jahre gedauert. Grund dafür waren kaum überwindbare und nicht bürgerfreundliche Hürden. Zwei Reformen aus den 90er Jahren änderten daran nichts.

Seit 1997 gibt es Mehr Demokratie e.V. auch in Bremen. Unser Ziel war die bürgerfreundliche Gestaltung von Volksbegehren und Volksentscheid. Unser erstes Volksbegehren für die Reform der direkten Demokratie wurde vom Staatsgerichtshof gestoppt. Weitere Reformvorschläge belebten die Debatte, führten aber nicht zum Erfolg.

Erst 2006 brachte unser Volksbegehren für eine Wahlrechtsreform frischen Wind in die Debatte. Es war das erste Volksbegehren, was das gesamte Verfahren durchlaufen hatte. So wurde der Reformbedarf für alle sichtbar.

Nach der Wahl 2007 gingen die Parteien in der Bürgerschaft gemeinsam die Reform der direkten Demokratie im Land Bremen an.

Seit 2009 gelten im Land Bremen praktikable Spielregeln für die direkte Demokratie. Wir haben wir durch Gespräche, Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit an dieser Reform mitgewirkt.

Im Mai 2011 wurde zum ersten Mal das von uns 2006 per Volksbegehren durchgesetzte moderne Wahlrecht angewendet. Bürgerinnen und Bürger haben mehr Einfluss bekommen.

Im Juli 2012 wurde in Bremerhaven nach fünf Jahren Debatte eine Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger haben es jetzt leichter mitzuentscheiden. Weitere Reformen sind aber nötig.

Im Sommer 2012 kündigten SPD und Grüne an, Volksbegehren und Volksentscheide weiter vereinfachen zu wollen. Bei Privatisierungen sollen Volksentscheide zukünftig obligatorisch sein, Verfassungsänderungen werden erleichtert und bei Bürgeranträgen soll die Interneteintragung ermöglicht werden.

Im September 2013 wurde die Reform der verfassungsändernden Volksbegehren und Volksentscheide vereinfacht, die Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide wurden gesenkt. Bei Privatisierungen bestimmter Unternehmen in öffentlichem Eigentum gilt nun: beschließt die Bürgerschaft die Privatisierung mit Mehrheit, folgt automatisch ein Volksentscheid. Beschließt die Bürgerschaft mit Zweidrittelmehrheit, gilt ein vereinfachtes Volksbegehren, mit dem Bürgerinnen und Bürger eine Abstimmung erzwingen können.

Im Februar 2015 folgte eine etwas überraschende weitere Reform der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Bremerhaven: Mehr Themen sind zugelassen, das Unterschriftenquorum wurde noch einmal gesenkt, die Frist für kassierende Bürgerbegehren verlängert und die aus Bremen bekannten Privatisierungsreferenden auch in Bremerhaven eingeführt.

Im April 2015 hat die Bremische Bürgerschaft eine weitgehende Reform des seit 2006 bestehenden Informationsfreiheitsgesetzes beschlossen. Mehr Daten müssen verpflichtend veröffentlicht werden, darunter auch Gutachten. Außerdem ist das Recht auf Informationszugang einklagbar.

Im März 2018

haben wir das Volksbegehren "Mehr Demokratie beim Wählen" gestartet. Es ist eine Reaktion auf Änderungen am Wahlrecht, die die Bürgerschaft mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und Linken im Februar 2018 beschlossen haben. Die Änderungen beschneiden den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf die Zusammensetzung der Parlamente im Land Bremen. Mit dem Gesetzentwurf, für den wir im Volksbegehren Unterschriften sammeln, wollten wir uns diesen Einfluss zurückholen und das Wahlrecht an einigen Stellen verbessern. Leider konnten wir nicht genügend Unterschriften sammeln. Weitere Infos: www.fuenf-richtige.de

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