Acht Jahre sind zu lang!

Die Amtszeiten von Bürgermeistern und Landräten sind in der Diskussion. Dirk Schumacher ordnet die Debatte ein

In Niedersachsen werden seit 1996 die Bürgermeister und Landräte direkt gewählt. Diese sogenannten Hauptverwaltungsbeamten leiten die Verwaltung der Kommunen. Zu Beginn wurden sie alle fünf Jahre, immer parallel zur Kommunalwahl gewählt. 2005 wurde die Amtszeit auf acht Jahre verlängert. 2013 wurde die Amtszeit wieder an die Kommunalwahlperiode angepasst. Zu Amtszeiten von mehr als fünf Jahren kommt es zur Zeit nur in Ausnahmefällen, z.B. bei Rücktritten.

Hintergrund: Die Debatte

Die kommunalen Spitzenverbände (Landkreistag, Städtetag, Städte- und Gemeindebund) drängen seit längerer Zeit darauf, die Amtszeiten der Verwaltungsspitze wieder zu verlängern. Im Sommer 2021 signalisierte auch die SPD Offenheit dafür. Zuvor hatte die FDP als Oppositionspartei 2019 einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt.

Im Koalitionsvertrag taucht die Formulierung auf „In Anerkennung dessen wollen wir mit den Kommunen in den Dialog darüber treten, wie wir die Rahmenbedingungen für Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte sowie kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte attraktiver gestalten können“. Die Spitzenverbände beklagen, dass sie zu wenig geeignete Menschen fänden. Ihr Argument: Die Amtszeit sei zu kurz. Hintergrund könnte sein, dass Menschen nicht bereit sind, für fünf Jahre ihren bisherigen Beruf aufzugeben, für acht Jahre aber schon. Es gibt auch die Aussage, dass fünf Jahre zu kurz seien, um wichtige Projekte umzusetzen.

Welche Optionen/Diskussionsstand

Offenbar werden zur Zeit verschiedene Möglichkeiten diskutiert. So ist eine Rückkehr zu acht Jahren denkbar, es könnte aber auch um sechs oder sieben Jahre gehen. Das Politmagazin „Rundblick“ nannte in einem seiner Berichte zu dem Thema auch die Erhöhung der Besoldung als Möglichkeit, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Auch wird dort die Möglichkeit erwähnt, die Wahlperiode der Räte von fünf auf sechs Jahre zu erhöhen. Dann könnten Kommunal- und die Diretkwahlen weiter parallel stattfinden CDU und FDP waren in der Vergangenheit für eine achtjährige Amtszeit der Bürgermeister, die SPD scheint sich für eine Verlängerung erwärmen zu können. Bei den Grünen ist das unklar. Die Diskussion ist eröffnet, man darf gespannt sein, wie es weitergeht.

Wie sieht MD das?

Mehr Demokratie setzt sich für gute Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger ein. Wenn es zu Diskussionen um die Verlängerung von Wahlperioden kommt, sprechen wir uns regelmäßig dagegen aus und fordern zumindest einen Ausgleich, z.B. in Form von besseren Regeln für direkte Demokratie. So zuletzt in Bremen (2017) oder immer wieder auf Bundesebene. Denn Demokratie bedeutet Macht auf Zeit. Wenn die Amtsdauer zu lang wird, fehlt die demokratische Kontrolle.

Sollte es so sein, dass es zu wenig Bewerberinnen und Bewerber für die Bürgermeister-Ämter gibt und es bei vielen Wahlen nur noch eine Bewerberin oder einen Bewerber geben, ist das problematisch und es muss nach Lösungen gesucht werden.

Das einfach durch eine Verlängerung der Amtszeiten zu lösen, halten wir aber nicht für richtig. Denn die demokratischen Spielregeln wurden in Niedersachsen in jüngster Zeit verschlechtert. So haben kleinere Gruppen in kommunalen Ausschüssen seit einer Gesetzesänderung von 2021 nur noch ein nicht stimmberechtigtes Grundmandat. Und die Spielregeln für Bürgerbegehren wurden eingeschränkt, indem Bürgerbegehren zu Krankenhaus- und Rettungsdienstplanung ausgeschlossen wurden.

Sollte die Amtszeit moderat verlängert werden, müsste das an anderer Stelle ausgeglichen werden. Eine Amtszeit von acht Jahren halten wir für zu lang.

 

Ländervergleich

Bundesland Amtszeit Bürgermeister (HVB) Amtszeit Rat
Baden-Württemberg 8 Jahre 5 Jahre
Bayern 6 Jahre 6 Jahre
Brandenburg 8 Jahre 5 Jahre
Bremerhaven 6 Jahre (keine Direktwahl) 4 Jahre
Hessen 6 Jahre 5 Jahre
Mecklenburg-Vorpommern 7 – 9 Jahre 5 Jahre
Niedersachsen 5 Jahre 5 Jahre
Nordrhein-Westfalen 5 Jahre (vorher 6 Jahre) 5 Jahre
Rheinland-Pfalz 8 Jahre 5 Jahre
Saarland 10 Jahre 5 Jahre
Sachsen 7 Jahre 5 Jahre
Sachsen-Anhalt 7 Jahre 5 Jahre
Schleswig-Holstein 6 - 8 Jahre 5 Jahre
Thüringen 6 Jahre 5 Jahre

 

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