Alte Zöpfe und das liebe Geld...

In der Bremischen Bürgerschaft trafen sich heute die Mitglieder des Ausschusses "Erleichterung der Volksgesetzgebung und Weiterentwicklung des Wahlrechts" zu ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause. Heute war auch die Presse zahlreich vertreten, "Buten un Binnen" machte kurz vor Beginn Aufnahmen und interviewte nach der Sitzung einige der Beteiligten.

Heute ging es im Reformausschuss darum, den Abschlußbericht vorzubereiten, über den demnächst die Bürgerschaft beraten wird. SPD und Grüne hatten im Juni einen Gesetzentwurf vorgestellt. Hierzu hatten die übrigen Fraktionen Änderungsanträge eingebracht und miteinander beraten. In vielen Fragen konnte - wie sich in den letzten Monaten bereits angedeutet hat, eine Einigung erzielt werden. So scheint es keinen weiteren Diskussionsbedarf bei der Frage der Zusammenlegung von Volksentscheiden mit Wahlen, der Einführung eines Abstimmungsheft vor dem Volksentscheid oder auch der Anrechnung der Unterschriften beim Bürgerantrag auf das Verfahren beim Volksbegehren zu geben. Erfreulich ist, dass die von der Koalition eigentlich angedachte Verkürzung der Sammelfrist drei auf zwei Monate vom Tisch ist.

Noch nicht geeinigt haben sich die Parteien beim Verfahren für verfassungsändernde Volksbegehren. Während die Koalition die bisherigen Regeln beibehalten will, fordern die Oppositionsparteien auch hier eine Vereinfachung. Derzeit müssen 20 Prozent aller Stimmberechtigten für ein solches Volksbegehren unterschreiben, damit es zum Volksentscheid kommt. Die Opposition fordert zwischen 5 und 10 Prozent. Beim Volksentscheid müssen neben einer Mehrheit der Abstimmenden mindestens 50 Prozent aller Stimmberechtigten zustimmen, eine praktisch unüberwindliche Hürde. Die Oppositionsparteien schlagen für das Zustimmungsquorum eine Halbierung auf 25 Prozent (FDP und Linke) bzw. eine Senkung auf 40 Prozent (CDU) vor.

Beim Umgang mit Volksbegehren, bei denen es ums Geld geht, liegen die Parteien noch weit auseinander. Die Koalition möchte für solche Volksbegehren Erleichterung schaffen. Sie schlägt aber die Erstellung eines Finanzierungsvorschlags vor, der in vielen Ländern auf Kommunalebene existiert. Dort sorgt diese Anforderung regelmäßig für viel Ärger...

Für die Änderung der Bremer Verfassung ist in der Bürgerschaft eine Zweidrittel-Mehrheit nötig. Diese wird nur zustande kommen, wenn die Parteien sich bewegen. Darüber wird dann allerdings nicht mehr im Ausschuss

entschieden, sondern im Plenum der Bürgerschaft.

Tim Weber zur heutigen Debatte: "Die Reform ist ein Schritt zu mehr Bürgernähe. Das Informationsheft z. B. wird das Verfahren erheblich verbessern. Es ist schade, dass die SPD bei Verfassungsänderungen den alten Zopf nicht abschneidet und mit den geltenden Quoren unüberwindbare Mauern stehen lässt. Hoffentlich wird sich in dieser Frage die Opposition durchsetzen. Hoffentlich wird sich die SPD noch bewegen".

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