Auch Alfelder Bürgerbegehren geht baden

Internetseite des Verwaltungsgerichtes Hannover

Wie erst heute bekannt wurde, hat bereits einen Tag vor dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig auch das Alfelder Bürgerbegehren vor einem Verwaltungsgericht Schiffbruch erlitten. Ziel des Bürgerbegehrens war es, das alte Freibad zu erhalten und den von der Stadt geplanten Bau eines Allwetterbades abzulehnen. Fast 3.000 Bürgerinnen und Bürger hatten zu Jahresbeginn das Bürgerbegehren unterzeichnet.

Das Verwaltungsgericht Hannover hielt das am 24. Januar angezeigte Bürgerbegehren für unzulässig. Bemängelt wurde neben der "zu unbestimmten" Fragestellung ein mangelhafter Kostendeckungsvorschlag.

Die Anforderungen an Fragstellung und Kostendeckungsvorschlag sind wie in früheren Urteilen sehr hochgesteckt. Die Urteile orientieren sich in der Regel an der Sicht der Verwaltung, so auch in diesem Fall.

Das Gericht erwartete vom Bürgerbegehren, das mit dem Ziel angetreten war, der Stadt Alfeld neue Schulden zu ersparen, Angaben zu Beckengröße,

-zahl und -tiefe, Zahl der Bahnen und weiterer Einrichtungen. Zwar ist das Gericht der Auffassung, dass "[...] vom Bürgerbegehren keine bis ins letzte Detail fertig gestellten Pläne oder Begründungen erwartet werden dürfen.[...]". Die konkreten Anforderungen, die das Gericht stellt, gehen dann aber doch sehr in diese Richtung. Ähnliches gilt für den Kostendeckungsvorschlag.Die Vertreter des Bürgerbegehrens haben mittlerweile angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

Zu Grossprojekten sind somit faktisch keine Bürgerbegehren möglich. Anzumerken ist, dass es sich bei einem Bürgerbegehren nur um den Wunsch der Bürger handelt, über eine Sachfrage abzustimmen. Die Entscheidung wird erst beim Bürgerentscheid gefällt. Durch NGO und die Rechtsprechung wird ein Bürgerbegehren mittlerweile so behandelt, als wäre es bereits die Entscheidung. Die direktdemokratische Praxis in Niedersachsens Gemeinden ist mangelhaft, es gibt dringenden Reformbedarf.

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