Bäder-Begehren fällt bürokratischer Hürde zum Opfer

Mal wieder ist in Niedersachsen ein Bürgerbegehren der Hürde "Kostendeckungsvorschlag" zum Opfer gefallen. In Braunschweig entschied das Verwaltungsgericht heute über die Zulässigkeit des von 31.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützten Bürgerbegehrens. Ziel war der Erhalt und Ausbau des dezentralen Bäderkonzeptes. Die Stadt Braunschweig plante dagegen den Bau eines zentralen Freizeitbades. Das Gericht entschied gegen die Bürger und liess das Begehren nicht zu. Kritikpunkt war die mangelhafte Deckung von jährlichen Kosten in Höhe von 1,68 Mio Euro. Gegen das Urteil können die Vertreter des Bürgerbegehrens noch Beschwerde beim OVG Lüneburg einlegen.

 

Der Kostendeckungsvorschlag gehört zu den häufigsten Ablehnungsgründen bei Bürgerbegehren in Niedersachsen. Die Verwaltungsgerichte haben sich in der Vergangenheit bereits diverse Male mit dieser Thematik auseinandergesetzt und in der Regel gegen die Bürger entschieden. Für Bürgerbegehren zu Großprojekten gilt in Niedersachsen faktisch ein Demokratieverbot. Aus Sicht von Mehr Demokratie gehört die bürokratische Hürde Kostendeckungsvorschlag abgeschafft.

 

Zu einer Pleitewelle in Städten und Gemeinden würde es dadurch nicht kommen, so Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie: "Empirische Untersuchungen aus der Schweiz und den USA weisen nach, dass es eine heilsame Wirkung auf die öffentlichen Kassen hat, wenn die Bürger über Finanzfragen unbeschränkt entscheiden dürfen." In Deutschland gibt es in Bayern, Hamburg und Berlin bürgerfreundlichere Regelungen, ohne dass die Gemeinden und Bezirke in finanzielle Schieflage geraten sind.

 

In Peine hat sich 2008 übrigens herausgestellt, dass sich die Stadt bei der Planung des Allwetterbades kräftig verrechnet hat. Der Bürgerentscheid der den Bau des Bades verhindern wollte, scheiterte 2007 am Zustimmungsquorum. Wären die wahren Kosten vor der Abstimmung bekannt gewesen, wäre das sicher anders ausgegangen.

 

In dieser Frage werden für die Bürgerinnen und Bürger zu unrecht höhere Hürden aufgestellt als für die Kommunalparlamente.

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