Braunschweiger Bürger wollen über Schwimmbäder selbst entscheiden.

31.210 Unterschriften abgegeben.

Logo des Bürgerbegehrens

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In Braunschweig wurden am 26. Juni über 31.210 Unterschriften für den Erhalt der von vier Stadtteil- Schwimmbädern abgegeben. Das Bürgerbegehren wurde am 17. März gestartet und fand Unterstützung von Braunschweiger Bürgerinitiativen, dem DGB und dem ASTA der Universität. Ziel ist es, die Schließung der vier Schwimmbäder in den Stadtteilen und den Bau des geplanten zentralen Spaßbades zu verhindern. 19.523 Unterschriften wären erforderlich gewesen, diese Zahl hatte das Begehren bereits im Mai erreicht. Bereits am Vortag wurde der Preis für den besten Unterschriftensammler verliehen.

 

Zum ersten Mal seit 2004 hat es damit in niedersächsischen Stadt mit über 100.000 Einwohnern eine Initiative geschafft, die hohe Hürde zu überspringen. Ob das Bürgerbegehren zulässig ist, wird der Verwaltungsausschuss entscheiden. Die Stadtverwaltung hat noch am Tag der Abgabe verkündet, dass sie alle weiteren Planungen auf Eis legt und abwartet, ob das Begehren für zulässig erklärt wird. Dies soll erst nach den Sommerferien der Fall sein. Nicht immer verhalten sich Stadtverwaltungen bei Bürgerbegehren in diesem Punkt so fair wie der Braunschweiger Oberbürgermeister. Wenn es um die Verhinderung eigener Konzepte geht, sind Rat und Verwaltung in Niedersachsen oft nicht zimperlich und schaffen trotz eines laufenden oder erfolgreichen Bürgerbegehrens Fakten.

 

Während des Begehrens gab es turbulente Diskussionen um die Zulässigkeit und die Unterschriftensammlung. So erklärte die Stadtverwaltung während der Sammlung, dass sie das Begehren für unzulässig halte. Darüber entscheidet aber erst der Verwaltungsauschuss, der in seinen Entscheidungen an die Aussagen der Verwaltung nicht gebunden ist. Da viele Bürger mit dem Instrument Bürgerbegehren nicht vertraut sind, war diese Äußerung sicher dazu geeignet, Unsicherheit zu schaffen. Auch die Unterschriftensammlung wurde behindert. So wollten engagierte Badegäste in ihren Bädern für deren Erhalt sammeln. Ihnen wurde die Sammlung untersagt, die Unterschriftenlisten wurden einbehalten.

 

Sollte das Begehren im Herbst für zulässig erklärt werden und der Rat es weiter ablehnen, wäre ein Bürgerentscheid zusammen mit der Landtagswahl 2008 möglich. Vielleicht gibt es aber auch vorher schon Möglichkeiten, zu einem Kompromiss zu finden. Wie die Braunschweiger Zeitung berichtete, beginnen in den Stadtteilen Diskussionen über den Erhalt der einzelnen Bäder. Initiator Hansi Volkmann gibt sich auf jeden Fall kämpferisch und will vor Gericht ziehen, sollte das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt werden.

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