Bremerhaven: Parteien kungeln Rückkehr zur 5-Prozent-Hürde aus

Der Bürgerwille muss ernst genommen werden... wird aber nicht immer. Nach unserem Volksbegehren 2006 wurde in Bremerhaven die 5-Prozent-Hürde abgeschafft. Doch die großen Parteien wollen diese nun heimlich wieder einführen.

Am 7. Februar stand in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven die 5-Prozent-Klausel auf der Tagesordnung. Hintergrund: Das

Volksbegehren "Mehr Demokratie beim Wählen" sah nicht nur die Einführung

von Kumulieren und Panaschieren bei allen Wahlen im Bundesland Bremen vor, sondern eben auch die Streichung dieser Klausel bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung. Nachdem über 70.000 Menschen unseren Gesetzentwurf unterschrieben und damit auch die große Koalition in Bremen beeindruckt haben, hat die Bremische Bürgerschaft im Dezember 2006 unserem Gesetzentwurf zugestimmt und damit das neue Wahlrecht eingeführt.

Schon damals in der Sitzung wurde eine mögliche Wiedereinführung der 5-Prozent-Klausel diskutiert. Im Koalitionsvertrag der neu gewählten rot-grünen Landesregierung findet sich diesbezüglich die Ankündigung, dass "hinsichtlich einer Wiedereinführung der 5-Prozent-Klausel in der Stadtgemeinde Bremerhaven auf Basis einer breiten Diskussion in Bremerhaven eine einvernehmliche Lösung gefunden wird". Genau diese Diskussion wurde gestern begonnen. Zur Debatte stand der Antrag der SPD und CDU Fraktionen, die Bremische Bürgerschaft (Landtag) aufzufordern, das Landeswahlgesetz entsprechend zu ändern und die 5-Prozent-Klausel für die Kommunalwahl in Bremerhaven wieder einzuführen. Zur Erinnerung: die neue Regelung wurde nicht einmal angewandt. Schade, dass sich die SPD in Bremerhaven kein Beispiel an ihren Kollegen in Hamburg nimmt. Während die Bremerhavener SPD gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner einen Teil des Gesetzes, das per Volksbegehren auf den Weg gebracht wurde, wieder kassieren will, spricht der SPD-Spitzenkandidat in Hamburg von einer demokratischen Selbstverständlichkeit, dass Volksentscheide zu akzeptieren sind. Und das sollte genauso für die Ergebnisse von Volksbegehren gelten!

 

Nachtrag:

Am 13.2. hat das Bundesverfassungsgericht die 5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein gekippt. Dagegen hatten die Grünen und die Linkspartei geklagt. SPD und CDU hatten die Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde zuvor blockiert. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der Chancengleichheit der Parteien. Die Klausel bewirke eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen bei Kommunalwahlen, weil die für eine Partei mit weniger als fünf Prozent abgegebenen Stimmen ohne Erfolg blieben. Zwingende Gründe dafür seien aber nicht erkennbar. Anders als bei Landtags- oder Bundestagswahlen sei die Sperre für Splitterparteien für die Funktionsfähigkeit der Parlamente nicht erforderlich. Das belegten auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern.

Quelle: <link http: www.ftd.de politik deutschland>Financial Times Deutschland

Mitmachen? Mitmachen!

Wir kämpfen für ein Demokratie-Update mit direkter Demokratie, regelmäßiger Bürger-Beteiligung, der Transparenz staatlichen Handelns und einem bürgerfreundlichen Wahlrecht. Auch in Bremen und Niedersachsen.

  • Bestellen Sie unser kostenloses Infopaket mit Grundlagenheft!
  • Abonnieren Sie unseren Newsletter. Damit Sie immer wissen, was los ist.
  • Werden Sie Mitglied: Aktiv oder Fördermitglied, das ist Ihre Wahl!
  • Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.
  • Unterstützen Sie unsere aktuelle Kampagne "Rettet unsere Stimmen"

Wir freuen uns auf Ihren Support!