Bürgerbegehren: neue Hürden und Themenverbote in Niedersachsen geplant!

Die Landesregierung plant Änderungen bei Bürgerbegehren. So sollen Bürgerbegehren über Krankenhausplanungen und Rettungsdienste zukünftig nicht mehr möglich sein und die Kommunen müssen bei Bürgerbegehren eine Kostenschätzung erstellen. Darüber hinaus sollen die Kommunalparlamente zukünftig auch selbst Bürgerentscheide beschließen können. Das berichteten vergangene Woche eine Reihe von Zeitungen.

Kaltluftdisplay mit der Aufschrift "Kommunalverfassung" 2004 in Salzgitter (Niedersachsen), Menschen im Vordergrund.

Den Berichten zufolge soll das Niedersächsische Kommmunalverfassungsgesetz an einer Reihe von Stellen verändert werden. Betroffen von den Änderungen sind auch die Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Der Gesetzentwurf liegt Mehr Demokratie e.V. noch nicht vor, eine Bewertung der Veränderungen können wir trotzdem vornehmen.

Was ist geplant – Ist es gut oder schlecht?

Themenausschluss Krankenhausplanung und Rettungsdienste

Zukünftig sollen Bürgerbegehren über Krankenhausplanungen und Rettungsdienste nicht mehr möglich sein. Das bedeutet, dass auch über Standortfragen nicht mehr abgestimmt werden könnte. Dies bewerten wir als Verschlechterung. Bundesweit gibt es keine vergleichbare Regelung. Statt den Themenkatalog endlich um die Bebauungsplanung zu erweitern, wird erneut ein wichtiges Thema, bei dem Menschen in der Regel mitentscheiden wollen, als Abstimmungsthema aussortiert.

Bekannteste Beispiele war die Bürgerentscheide in Emden und im Landkreis Aurich 2017 sowie ein weiterer Bürgerentscheid in Emden über den Bau eine Zentralklinikums. Im Heidekreis läuft aktuell ein Bürgerbegehren über eine Standortfrage.

Kostenschätzung

In Niedersachsen ist 2016 die Anforderung einen Kostendeckungsvorschlag vorlegen zu müssen, gestrichen worden. Das war gut, weil diese Hürde kaum zu meistern war und viele Bürgerentscheide verhindert hat. Nun sollen Bürgerinitiativen verpflichtet werden, eine von der Kommune erstellte Kostenschätzung auf den Unterschriftenlisten abzudrucken. Diese Änderung lehnen wir ab.

Nach unseren Erfahrungen mit dem Kostendeckungsvorschlag sind auch Kommunen regelmäßig nicht in der Lage, verlässliche Zahlen zu ihren Projekten zu ermitteln. Die Gefahr besteht, dass potentielle Unterzeichner eines Bürgerbegehrens mit überhöhten Zahlen abgeschreckt werden. Auch wird das Verfahren, so die Erfahrungen aus unserem Nachbarland Nordrhein-Westfalen, unnötig verlängert. In Köln hat die Stadt in einem Fall sechs Monate benötigt, eine Kostenschätzung zu erstellen. Erst wenn die erstellt ist, kann es in die Zulässigkeitsprüfung gehen und die dauert meistens auch eine Weile.

Unsere Forderung: Obligatorisches Abstimmungsheft mit Kostenschätzungen beider Seiten. Vor dem Bürgerentscheid ist der richtige Zeitpunkt!

Ratsbegehren

Die Landesregierung plant, Gemeinde- und Stadträten sowie Kreistagen selbst zu erlauben, Bürgerentscheide anzusetzen. Diese Änderung begrüßen wir! Niedersachsen war das einzige Bundesland, in dem das bisher nur in einem Ausnahmefall möglich war.

Vorteil: Nach unzulässigen Bürgerbegehren oder bei jahrelang strittigen Themen kann der Rat nun selbst eine verbindliche Abstimmung einleiten. Zukünftig können Räte so auch Alternativvorschläge zu Bürgerbegehren einbringen. Das ist gut für die Debatte und verbessert die Möglichkeit, Kompromisse zu finden. Der Rat müsste einen solchen Bürgerentscheid mit Zweidrittel-Mehrheit beschließen.

Grüner Gesetzentwurf

Ein grüner Gesetzentwurf, der dieser Tage im Landtag behandelt wird, geht in eine andere Richtung. Dort werden Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide deutlich gesenkt, der Themenausschluss wird erweitert. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf die Verpflichtung für die Kommunen sich gegenüber Bürgerbegehrens-Initiativen neutral zu verhalten und vor einer Abstimmung ein Abstimmungsheft zu verschicken, in dem beide Seiten zu Wort kommen. Hier sind viele Forderungen von Mehr Demokratie e.V. umgesetzt.

Fazit:

Die Motivation der Landesregierung bleibt an einigen Stellen unklar. Hintergrund für die Änderungen dürften auch Forderungen der kommunalen Spitzenverbände sein, die die Erweiterung des Themenausschlusses und die Wiedereinführung des Kostendeckungsvorschlages gefordert hatten. Mehr Demokratie e.V. als Fachverband für direkte Demokratie wurde jedenfalls bisher nicht angehört.

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