Bürgerentscheide unter Corona-Bedingungen

Unter Corona-Bedingungen finden zur Zeit Bürgerentscheide in Niedersachsen statt. Bürgerinnen und Bürger stimmten zuletzt im friesischen Wangerland über den Erhalt eines Gästehauses statt. In Walkenried im Harz ging es um den Erhalt als eigenständige Gemeinde.

Schild "Sonntag Abstimmung"

Im Wangerland stimmten Bürgerinnen und Bürger in einem Bürgerentscheid über ein Bürgerbegehren ab, das sich für den Erhalt des Gästehauses im Besitz der Gemeinde aussprach. Diese wollte das Kurhaus an Investoren verkaufen. Zuvor hatte es bereits ein Bürgerbegehren gegen die Schließung des Meewasserhallenbades gegeben. Diesem hatte der Rat nach Rechtsstreitigkeiten nachgegeben.

Beim Bürgerentscheid über das Gästehause im Ortsteil Hooksiel stimmten bei einer Beteiligung von 46,73 Prozent 78,86 Prozent für das Bürgerbegehren. Das Zustimmungsquorum wurde mit 3.000 der 1.631 nötigen Stimmen übertroffen. Der Bürgerentscheid sollte ursprünglich am 17. Januar stattfinden, wurde dann aber aber in einen ausschließlich per Briefabstimmung und am 7. Februar stattfindenden Bürgerentscheid umgewandelt.

Bürgerentscheid im Harz über Fusion

Ebenfalls per Briefabstimmung fand ein Bürgerentscheid in Walkenried im Harz statt. Hier wurde darüber abgestimmt, ob die Gemeinde mit der Stadt Bad Lauterberg fusionieren soll. Die Mehrheit der Abstimmenden von 78,61 Prozent lehnte bei einer Beteiligung von 65,55 Prozent die Fusion ab, das Zustimmungsquorum von 786 Stimmen wurde mit 1.955 Stimmen deutlich übertroffen. Eine zuvor geplante Dreier-Fusion war im Frühjahr 2020 nach einem ablehnenden Bürgerentscheid in Bad Sachsa gescheitert. In Bad Lauterberg und Walkenried hatte es bereits hierzu ebenfalls Bürgerbegehren gegeben. Ein erfolgreich abgeschlossenes Bürgerbegehren in Bad Lauterbrg dürfte nach der Abstimmung in Walkenried hinfällig sein.

Corona-Sonderrregeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

In den kommenden Wochen und Monaten finden in Niedersachsen weitere Bürgerentscheide statt. In welcher Form die Bürgerentscheide stattfinden, bleibt offen und dürfte von der weiteren Entwicklung der Corona-Einschränkungen abhängen.

Einige der Bürgerentscheide wurden aufgrund einer Corona-Sonderregelung von ihrem ursprünglichen Termin verschoben. So z.B. die Bürgerentscheide im Landkreis Grafschaft Bentheim am 21. März (sollte ursprünglich am 27.9.2020 stattfinden) und in der Samtgemeinde Brookmerland am 9. Mai (sollte ursprünglich am 17. Januar 2021 stattfinden.

Die Sonderregelung erlaubt unter Pandemie-Bedingungen sowohl eine Verlängerung der Sammelfrist für Bürgerbegehren um bis zu sechs Monate wie auch die Verschiebung des Bürgerentscheids um den gleichen Zeitraum.

Forderung: Abstimmungsheft vor Bürgerentscheiden

Erfreulich wäre es gewesen, wenn die Corona-Sonderregeln auch verpflichtenden Abstimmungsheftes vorsähen. Angesichts des eingeschränkten öffentlichen Lebens könnten sich Menschen im Vorfeld von Bürgerentscheiden deutlich besser informieren. Abstimmungshefte informieren sachlich über den Abstimmungsgegenstand und stellen Pro- und Contra-Argumente dar. Mehr Demokratie fordert, dass ein solches Heft vor Abstimmungen verpflichtend an jeden Haushalt geschickt wird.

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