Das liebe Geld (Teil 2). Weserstadion oder Theater?

Mittlerweile ist es im Bremer Mehr Demokratie-Büro zur Routine geworden, einmal im Monat dienstags mittags zum Haus der Bremischen Bürgerschaft zu pilgern. Wir treffen uns dort dann mit einigen Aktiven, um gemeinsam der Sitzung des von uns "Reformausschuss" getauften Gremiums beizuwohnen. Dort wird die Reform der direkten Demokratie im Lande Bremen vorbereitet. Es geht um einfachere Regeln für Volksbegehren und Volksentscheide.

In den vergangenen Wochen war immer einer unserer Vertreter zu Stellungnahmen eingeladen. Heute war das nicht der Fall, so dass wir alle gemeinsam die Sitzplätze der Öffentlichkeit einnehmen konnten.

Mittlerweile hat sich der Reformausschuss an der Frage festgebissen, wie denn mit finanzwirksamen Volksbegehren in Zukunft umzugehen ist. Dies und eine Zusammenstellung der bisherigen Ergebnisse des Ausschusses waren heute Thema.

Die politisch unstrittigen Punkte der Zusammenstellung wurden detailliert besprochen. So kam es zu Nachfragen bei den Themen Zusammenlegung mit Wahlen, der Stichfrage bei Vorliegen einer Konkurrenzvorlage der Bürgerschaft, der Gestaltung des Informationsheftes und dem Vorschlag, die Unterschriften des Bürgerantrages bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Zulassungsantrag eines Volksbegehrens anzurechnen. Das Fazit dieser Diskussionen war, zur nächsten Sitzung eine überarbeitete Fassung vorzulegen, die dann "beratungsfähig" ist. Noch offene, umstrittene Punkte wie die Quorenfrage bei Volksbegehren und Volksentscheid wurden außen vor gelassen.

Der schwierigere Tagesordnungspunkt war die Frage, was Volksentscheide kosten dürfen. Zwei Stellungnahmen, vom wissenschaftlichen Dienst und dem Justizsenator, kamen zu dem Schluss, dass die Bürgerschaft viele Freiheiten bei der Reform hat. Die bisher vorgeschlagenen Lösungen seien aber noch nicht der Weisheit letzter Schluss. So kam von einem Senatsvertreter die Frage, was passiere, wenn bei vorgeschriebenem Deckungsvorschlag ein Volksbegehren, das den Ausbau des Weserstadions auf 80.000 Zuschauer fordert, die Mittel des Theaterbetriebes für die Deckung heranziehen will. Auch die anderen Vorschläge (s. Bericht vom März) wurden als wenig praktikabel empfunden.

In der Frage herrscht bisher zwar noch weitgehende Ratlosigkeit,der in der Anforderung einer weiteren Stellungnahme, diesmal des Finanzsenates, zum Ausdruck kam. Andererseits beeindruckt aber der Wille, in dieser Frage eine Lösung zu finden, die besser ist als der bisherige Zustand. Das alles bestimmende Problem ist nach wie vor die Finanzlage Bremens, die seit längerem keine verfassungsgemäßen Haushalte mehr möglich gemacht hat.

Zu dieser Frage wird es also weitere Debatten in mittäglicher Runde geben, das nächste Mal am 27. Mai. Die Sitzungen sind übrigens öffentlich und bieten spannende Einblicke in die parlamentarische Arbeit!

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