Grüne wollen Reform der Bürgerbegehren

Die Landtagsfraktion der niedersächsischen Grünen hat im Mai einen Vorschlag zur Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den niedersächsischen Landtag eingebracht. Der Entschliessungsantrag trägt den Titel "Mehr Freiheit und Verantwortung wagen in Niedersachsen – das kommunale Bürgerbegehren reformieren!". Es enthält Vorschläge, wie Bürgerbegehren in Zukunft erleichtert werden können.

 

Die Vorschläge entsprechen dem, was auch Mehr Demokratie fordert: Themenausschlüsse streichen, Senkung der Unterschriftenquoren, Abschaffung des Zustimmungsquorums, Einführung einer aufschiebenden Wirkung, Streichung des restriktiven Kostendeckungsvorschlages, Durchführung von Bürgerentscheiden unter Bedingungen wie bei einer Wahl, Beratungspflicht und Fairnessklausel.

 

In der Landtagssitzung vom 8. Mai wurde der Vorschlag eingebracht und anschliessend an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Handlungsbedarf besteht nach wie vor. Das wird schon bei einem Blick auf die Bürgerbegehren des Jahres 2008 deutlich: nur vier wurden bisher gestartet, schon zwei wurden für unzulässig erklärt. Offenbar sind Bürgerbegehren in der jetzigen Form sehr schwer nutzbar.

 

In Baden-Württemberg hat die 2005 (von der CDU) beschlossene Reform dazu geführt, dass sich die Zahl der Bürgerbegehren 2007 verdreifacht hat. In diesem Jahr wurden bisher schon 17 Begehren gestartet. Dort ist der Demokratiefrühling ausgebrochen! Auch in Thüringen bewegt sich die CDU und hat eigene Reformvorschläge vorgelegt. Allerdings bedurfte es hier eines von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens. Wann beginnt in Niedersachsen der Frühling?

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