Kurzer Prozess in Oldenburg

In Oldenburg soll ein neues Stadion gebaut werden. Die Leserbriefspalten füllen sich, die Parteien im Stadtrat wollen aber nicht debattieren. Ein Bürgerentscheid ist nicht möglich – wegen Themenausschluss. Wir brauchen bessere gesetzliche Grundlagen für die direkte Demokratie, fordert Dirk Schumacher.

Der Ball ist rund. Ein Spiel dauert 90 Minuten. Und Oldenburg braucht ein neues Stadion. Oder doch nicht? Foto: AnnRos / Pixabay (Pixabay Lizenz)

Der Fußballclub VfB Oldenburg ist in die Dritte Liga aufgestiegen. Bei all der Euphorie muss über den (potenziell sehr teuren) Stadionneubau nicht lange debattiert werden – finden zumindest fast alle Parteien vor Ort. So haben alle Ratsfraktionen der Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein neues Stadion zugestimmt. Und zwar bevor der Aufstieg überhaupt feststand. Nur die Grünen haben sich verweigert. Ob gebaut wird und wie das finanziert wird: alles unklar. Folge dieses Beschlusses: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid über den Stadionbau sind jetzt nicht mehr möglich.

Bürgerentscheid: Sinnvoll, aber nicht möglich

Die Leserbriefseiten der örtlichen Zeitung sind voll. Es besteht offenbar Diskussionsbedarf. Nun könnte man denken, das sei ein klassischer Anwendungsfall für einen Bürgerentscheid. Initiiert entweder durch ein Bürgerbegehren oder durch den Rat selbst, könnte die Mehrheit der Abstimmenden entscheiden, ob ein Stadion gebaut wird, oder nicht. So machen es übrigens die Schweizer, z.B. beim Gotthard-Basis-Tunnel. Erst die Grundsatzentscheidung: Soll gebaut werden? Dann die Planung, dann die Entscheidung über die Planung.

Die Oldenburger Grünen haben immerhin darauf hingewiesen, dass der Weg zum Bürgerentscheid ab jetzt verbaut ist. Denn durch den Aufstellungsbeschluss greift ein Themenausschluss. Der besagt, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide über Planungsfragen nicht möglich sind. Offen steht jetzt nur noch der Weg zu einer Einwohnerbefragung. Oder Beteiligungsverfahren. Ob es die noch geben wird?
 

Problem: Themenausschluss nach Aufstellungsbeschluss

Der Fall "Oldenburger Stadionbau" zeigt ein grundsätzliches Problem auf. Sobald ein Aufstellungsbeschluss steht, ist ein Bürgerbegehren unmöglich. Die direkte Demokratie ist schlicht ausgehebelt. So will es das Gesetz. Oft beginnt aber genau dann erst die öffentliche Debatte. Nach dem Motto: "Seht her, was da beschlossen wurde!" In Oldenburg wird jetzt erstmal geplant, Geld wird ausgegeben. Dann wird entschieden. Über die später mal vorliegenden Planungen können Bürgerinnen und Bürger dann aber nicht mehr abstimmen.

Kurzum, die gesetzliche Regelung ist weder bürgerfreundlich noch korrekturfreundlich noch demokratiefreundlich. Sie sollte aber all das sein. Das Gegenargument ist derweil reichlich schwachbrüstig: Ein Bürgerbegehren, so lautet es, könnte in Konflikt zur Bürgerbeteiligung geraten, die bei der Aufstellung von Bebauungsplänen vorgesehen ist. Doch wie könnte man die Bürgerinnen und Bürger besser beteiligen als mit der Möglichkeit, real mitzu(be)stimmen? Im üblichen Beteiligungsverfahren dürfen wir ja allenfalls unsere Bedenken zu Protokoll geben und müssen dann hoffen, dass irgendwer sie ernst nimmt.

Bundesländer, die es anders machen, gibt es einige: Bayern, Berlin, Bremen, Sachsen, Hamburg und Thüringen lassen Bauleitplanung vollständig als Thema von Bürgerbegehren zu. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Schleswig-Holstein immerhin teilweise. Niedersachsen zählt mit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt zu den Schlusslichtern-Sagern.

Die Lösung ist simpel

Das Oldenburger Beispiel zeigt deutlich, dass der Themenausschluss gestrichen gehört. Ähnliches passiert in Niedersachsens Kommunen sehr regelmäßig. Oft sind es nur kleine Projekte, die aber vor Ort sehr wichtig sind. Über die kann wegen des Themenausschlusses regelmäßig nicht abgestimmt werden. Die Lösung ist recht simpel: Der Landtag muss einfach den Unterpunkt 6 von Paragraf 32 (2) des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes streichen. Und wenn er bei der Arbeit ist, kann er sich auch gleich Unterpunkt 7 zur Brust nehmen.

Dirk Schumacher ist niedersächsischer Landessprecher von Mehr Demokratie e.V.

 

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