Landesregierung bringt endlich Bürgerbegehrens-Reform in Landtag ein

Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag die Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden formell in den Landtag eingebracht. Nun ist der Landtag am Zug.

Bereits im Januar hatte das Kabinett den vom Innenministerium vorbereiteten Gesetzentwurf beschlossen. Nach einer Verbändeanhörung (kommunale Spitzenverbände, Gewerkschaften, Unternehmerverbände etc.) wurde der unveränderte Gesetzentwurf nun in den Landtag eingebracht. Entgegen anderslautender Meldungen im NDR-Hörfunk ist diese Reform noch nicht in Kraft getreten.

Das Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten. Aufgrund der Sommerpause und der Kommunalwahl gibt es dafür nicht mehr viel Spielraum für die zwei nötigen Lesungen und die öffentliche Anhörung.

Mehr Demokratie kritisiert den Gesetzentwurf, weil er nicht weit genug geht. So fehlt eine Erweiterung der Themen, zu denen ein Bürgerbegehren zulässig ist. Sobald Planungsfragen betroffen sind, sind Bürgerbegehren in Niedersachsen unzulässig. Viele für Bürgerinnen und Bürger wichtige Themen, bei denen sie regelmäßig mitbestimmen wollen, sind ausgeschlossen.

Die im Koalitionsvertrag versprochene "deutliche Senkung Quoren" unterbleibt. Das Unterschriftenquorum wird nur in Kommunen über 200.000 Einwohner auf fünf Prozent gesenkt. zwischen 100.000 und 200.000 Einwohnern ist zukünftig eine Mindeststimmzahl von 10.000 Unterschriften vorgesehen, was z.B. für die Stadt Göttingen sogar zu einer Erhöhung der Unterschriftenzahl führt. Für Kommunen unter 100.000 Einwohner (das dürfte die Mehrzahl der niedersächsischen Kommunen sein) bleibt alles unverändert. Das Zustimmungsquorum wird nur von 25 auf zwanzig Prozent gesenkt. Da gleichzeitig die verpflichtende schriftliche Abstimmungsbenachrichtigung für alle Bürger/innen entfällt, wird dieser kleine Verbesserung eigentlich gleich wieder zunichte gemacht.

Positiv sind die Streichung des Kostendeckungsvorschlages und die Einführung einer aufschiebenden Wirkung. Auch die Verpflichtung der Verwaltung zur Beratung von Bürgerbegehren bewertet Mehr Demokratie positiv.

Die Ankündigung der Reform wirkt sich bereits jetzt auf die Praxis aus: Die Klinik-Bürgerinitiative in Ostfriesland, deren Bürgerbegehren aufgrund eines nicht ausreichenden Kostendeckungsvorschlages für unzulässig erklärt wurde, überlegt nun, im November ein neues Bürgernbegehren zu starten, dann ohne die Hürde Kostendeckungsvorschlag.

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