Abgelehnt wurde das Begehren mit knapper Stimmenmehrheit von 23 zu 21 Stimmen durch CDU, FDP, BOB und UWG bei Enthaltung der Piraten. Bereits in der Vergangenheit hatte der Osnabrücker Stadtrat mehrfach mit knapper Mehrheit die Errichtung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft abgelehnt. Durch die Ablehnung ist nun der Weg frei für den Bürgerentscheid am 26. Mai. Der Bürgerentscheid wird der erste Bürgerentscheid in der Stadt Osnabrück sein.
Damit die Stadt Osnabrück zur Errichtung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft verpflichtet wird muss beim Bürgerentscheid eine Mehrheit mit "Ja" stimmen. Diese Mehrheit muss gleichzeitig zwanzig Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl entsprechen (Zustimmungsquorum). Gibt es keine Mehrheit oder wird das Zustimmungsquorum verfehlt, wird die Wohnungsbaugesellschaft nicht errichtet.
Im bayerischen Landshut stimmte übrigens am 14. Oktober 2018 eine Mehrheit von 66,17 Prozent (19.000 Stimmen) für die kommunale Wohnungsbaugesellschaft.