SPD und CDU: Weniger Demokratie wagen

Die Landtagsmehrheit hat heute das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz geändert. Künftig dürfen die Bürgerinnen und Bürger bei weniger Themen Bürgerentscheide starten. Dafür haben die Gemeinden mehr Spielraum für Willkür.

Heute hat der Landtag eine Reform des Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen, die die demokratischen Rechte der Bürger in ihren Kommunen beschneidet. Dirk Schumacher, Landessprecher von Mehr Demokratie ist nicht amüsiert, denn bereits im aktuellen Länder-Ranking von Mehr Demokratie belegt Niedersachsen einen der hinteren Plätze. "Nun haben SPD und CDU die Bedingungen für Bürgerentscheide nochmals verschlechtert. Bürgernahe Politik geht anders!"

Niedersachsen: Demokratie-Abbau – entgegen den Bundestrend

Die Grundtendenz ist eigentlich eine andere: Generell setzten sich bürgerfreundliche Regelungen in den Bundesländern durch. „Niedersachsen wagt weniger Demokratie – entgegen dem bundesweiten Trend“, so Schumacher.

Der Demokratie-Aktivist verweist auf einen simplen Zusammenhang: Dort, wo die Regelungen für Bürgerbegehren unbürokratisch und bürgerfreundlich seien, da blühe die direkte Demokratie in den Städten und Gemeinden. „In Niedersachsen ist das leider nicht der Fall. Der kleine Boom der Jahre 2017 bis 2021 wurde heute brutal abgewürgt. Ohne Sinn und Sachverstand.“

Treiber ist dabei die schwarz-rote Landesregierung. „Alle Verschlechterungen gehen auf ihr Konto“, sagt Schumacher unter Verweis auf den Gesetzentwurf der Landesregierung. Die neue Gesetzesfassung tritt zum 1. November in Kraft. Schumacher: „An diesem Tag wollten wir eigentlich ein Jubiläum feiern: 25 Jahre Bürgerbegehren in Niedersachsen!“

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Keine Bürgerbegehren mehr zu Krankenhausstandorten

Ab dem 1. November werden keine Bürgerbegehren zu Krankenhausstandorten und Rettungsdiensten mehr möglich sein. „Krankenhausschließungen sind in vielen ländlichen Gemeinden das Aufregerthema schlechthin. Ausgerechnet hier sollen die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr mitbestimmen. Offenbar hat die Politik Angst vor dem Widerstand der Bevölkerung“, analysiert Schumacher. Konkret wurde die Liste jener Themen verlängert, die laut Paragraf 32 (2) des Kommunalverfassungsgesetzes unzulässig sind. In feinstem Bürokratendeutsch heißt die neue Nummer 7: „Entscheidungen als Träger von Krankenhäusern oder des Rettungsdienstes“.

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Schon bisher war Niedersachsen, was die erlaubten Themen von Bürgerbegehren betrifft, reichlich schlecht aufgestellt: Nach Schumachers Beobachtung muss rund jedes zehnte gestartete Bürgerbegehren wegen eines Themenausschlusses gestoppt werden. Noch höher sei die Zahl der potenziellen Bürgerbegehren, die erst gar nicht angestoßen werden, weil ein Themenausschluss das verhindert. Niedersachsen zählt insbesondere zur Minderheit von nur sechs Bundesländern, in denen Bürgerbegehren zur Bauleitplanung komplett unzulässig sind. „In anderen Bundesländern ist das kein Problem“, betont Schumacher. „Es funktioniert. Warum auch nicht?“
 

Mehr Willkür möglich: Bürgermeisters Bremspedal

Nach Anmeldung eines Bürgerbegehrens muss die Gemeinde zukünftig eine Kostenschätzung erstellen. Das heißt: Die Gemeinde teilt mit, wie hoch die Kosten der Umsetzung des Bürgerbegehrens aus ihrer Sicht wären. Diese Schätzung muss auf dem Bürgerbegehren abgedruckt werden. „Eine klare Frist für die Erstellung wird im neuen Gesetzestext nicht genannt. Damit sind der Willkür die Tore geöffnet. Die Verwaltung kann sich Zeit lassen und so ein Bürgerbegehren ausbremsen, das der politischen Mehrheit nicht schmeckt“, sagt Schumacher.

Er verweist zudem auf die negativen Erfahrungen aus dem Nachbarland NRW. „Nur ein Beispiel: Die Stadt Bonn musste 2018 ihre Kostenschätzung für ein Bürgerbegehren zu einem Hallenbad um 90 Prozent nach unten korrigieren. Allerdings erst nach einer Gerichtsentscheidung.“

Generell hält Schumacher eine simplen Euro-Betrag auf dem Abstimmungszettel für viel zu unterkomplex: In der Regel gebe es eine Menge Wenns und Abers. „Die Kostenfrage sollte in der öffentlichen Diskussion geklärt werden. So wie bisher auch.“ Gäbe es vor Bürgerentscheiden ein verpflichtendes Abstimmungsheft, könnten die Zahlen dort auch aufgenommen werden.  Was Schumacher besonders ärgert: Eigentlich galt Niedersachsens bürgerfreundliche Regelung als vorbildlich.

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Warnungen von Mehr Demokratie blieben ungehört

Schumacher hatte in einer Anhörung dem Innenausschuss im Juni dargelegt, warum er die seinerzeit debattierte Reform für unklug hielt. Er verwies darauf, dass die Zahl der gestarteten Bürgerbegehren sich seit 2017 verdreifacht habe, wenn auch im Ländervergleich auf niedrigem Niveau. „Das lehrt uns dreierlei. Erstens: Die Reformen von 2016 sind erfolgreich. Zweitens: Reformen haben tatsächlich einen Einfluss auf die direktdemokratische Praxis und – last not least: – die Bürgerinnen und Bürger wollen tatsächlich mitbestimmen. Sie nehmen die neuen Möglichkeiten freudig an. Das lässt sich ja nicht von jeder politischen Maßnahme behaupten.“

Schumacher plädierte seinerzeit dafür, „den Trend zu mehr Bürgerfreundlichkeit schrittweise, aber konsequent fortzusetzen.“ Es sollte anders kommen. Zwar wird auch der Ratsbürgerentschei eingeführt (der Rat kann selbst mit Zweidrittelmehrheit einen Bürgerentscheid ansetzen.), aber das gleicht die Verschlechterungen überhaupt nicht aus.

HINTERGRUND: „Den Trend zu mehr Bürgerfreundlichkeit schrittweise, aber konsequent fortsetzen“

 

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