Volksbegehren zum Artenschutz in Niedersachsen

In Niedersachsen wurde jetzt das Volksbegehren „Artenschutz.Jetzt!“ angekündigt. Angestoßen wird das Volksbegehren unter anderem von Bündnis90/Die Grünen, dem Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund, dem Nabu und der niedersächsischen Naturschutzjugend. Insgesamt sind 70 Organisationen Mitglied in dem Bündnis.

Mit dem Volksbegehren sollen verschiedene niedersächsische Gesetze geändert werden, unter anderem das Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz, das Wassergesetz und das Waldgesetz (ja, sowas gibt es!).

Hauptforderungen sind laut Gesetzentwurf des Volksbegehrens folgende:

  • „Mehr Vielfalt in der Landschaft“ (Mehr Hecken, Blühstreifen, Feldgehölze und andere wertvolle Biotope sowie fünf Meter breite Blühstreifen entlang von Gewässern)

  • „Artenreiche Wiesenlebensräume erhalten“ (Wiesen und Weiden als artenreiche Lebensräume erhalten, Wiesenvögel schützen durch schonende Nutzung ihrer Brutgebiete)

  • „Naturnaher Wald“ (Vorrang für Naturschutz in den landeseigenen Wäldern, Mehr Natur im Wald: Alt- und Totholz sind Lebensräume für Käfer, Pilze und Spechte)

  • „Weniger Pestizide“ ( Gift verbieten: Keine chemisch-synthetischen Pestizide in Schutzgebieten, Mindestens 20 Prozent Ökolandbau)

Der Gesetzentwurf umfaßt insgesamt acht Seiten.

Um das Verfahren zu starten, müssen binnen sechs Monaten mindestens 25.000 gültige Unterschriften gesammelt werden. Mit diesen Unterschriften kann dann das eigentliche Volksbegehren beantragt werden. Insgesamt müssen dann die Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten zusammenkommen, dies entspricht ca. 610.000 Unterschriften. Nach Feststellung der Zulässigkeit müssen die Unterschriften nach weiteren sechs Monaten eingereicht werden. Kommen genügend Unterschriften zusammen, kommt es zum Volksentscheid.

Einen Volksentscheid aufgrund eines Volksbegehrens gab es in Niedersachsen noch nie.

Vertreter/innen der Landesregierung haben das Volksbegehren kritisiert, weil es spalte und die Bemühungen der Landesregierung verzögere. Gleichzeitig kündigten sie Gesetzesänderungen und Gespräche an. Auch Bauernverbände kritisierten das Volksbegehren. Das Bündnis setzt auf ein Entgegenkommen der Landesregierung und kündigte an, das Volksbegehren spätestens Ende März zu starten, wenn es bis dahin nicht zu einer Einigung mit der Landesregierung gekommen ist. Mit dem Volksbegehren sollen im Sommer 2019 aufgestellte Forderungen umgesetzt werden. Die Pläne der Landesregierung gehen dem Bündnis nicht weit genug. Zur Zeit werde der Gesetzentwurf juristisch geprüft.

Ähnliche Volksbegehren gab es in Bayern (1,8 Millionen Unterschriften), wo das Gesetz vom Landtag übernommen wurde. In Brandenburg laufen zwei Volksinitiativen, die im November bzw. Januar Unterschriften eingereicht haben. Dort steht die Zulässigkeitsprüfung an. In Baden-Württemberg gab es während eines laufenden Volksbegehrens einen Kompromiss zwischen Initiatoren und Landesregierung, so daß das Volksbegehren abgebrochen wurde.

Volksbegehren in Niedersachsen leiden unter dem bürokratischen Verfahren und der hohen Unterschriftenhürde. Mehr Demokratie fordert seit langem eine Straffung des Verfahrens, die Senkung der Unterschriftenhürde, die Umwandlung des Zulassungsantrages in eine echte Volksinitiative, die zu einer Befassung im Landtag führt aber bei Ablehnung auch als Volksbegehren weitergeführt werden kann. Auch das Finanztabu setzte Volksbegehren in Niedersachsen bislang enge Grenzen.

Das letzte zulässige Volksbegehren war das Volksbegehren „Für gute Schulen“ in den Jahren 2009 bis 2012. Es scheiterte an der Unterschriftenhürde. Zwei später angekündigte Volksbegehren kamen über das Antragsverfahren nicht hinaus. Insgesamt kam seit 1993 nur ein Volksbegehren wirksam zustande (2001 zum Kindertagesstättengesetz).

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