Wachsende Bürgerschaft: der Text unserer Petition

Für die folgende Petition wollten wir Unterstützerinnen und Unterstützer sammeln – auf dem Petitionsserver der Bremischen Bürgerschaft. Doch der Petitionsausschuss der Bürgerschaft teilte uns  mit, die Petition betreffe die „Veranlassung einer Gesetzesinitiative“. Deswegen sei sie an die Fraktionen weitergeleitet worden. Sie werde für den Ausschuss damit „als erledigt angesehen“. Das heißt: Wir können im Gegensatz zu so vielen anderen Initiativen keine Unterschriften sammeln auf dem Petitionsserver der Bremischen Bürgerschaft. Wir beraten nun in Ruhe unser weiteres Vorgehen und veröffentlichen vorab den Text unserer Petition an dieser Stelle, damit sich jeder und jede ein Bild machen kann.

Petition: Schrumpfende Bevölkerung in Bremerhaven, größeres Parlament?

Seit Anfang der 90er Jahre gab es Debatten über eine Verkleinerung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag). 2001 dann wurde die Zahl der Abgeordneten von 100 auf 83 reduziert. Im Gespräch waren durchaus auch Modelle mit 50, 65, 75 oder 79 Sitzen. Mit der vor 20 Jahren beschlossenen Verkleinerung des Parlaments wollte Bremen als Haushaltsnotlageland Sparmaßnahmen ergreifen. Bereits 2019 kam ein weiterer Sitz hinzu (84). Aktuell wurden drei zusätzliche Sitze beschlossen (87).

Angesichts der immer noch angespannten Haushaltslage fordern wir die Bremische Bürgerschaft auf zu überprüfen, ob der Beschluss vom 7.7.2022, das Parlament um drei Sitze zu vergrößern, mit dem ursprünglichen Ziel, Kosten der politischen Führung zu reduzieren, vereinbar ist.

Auszug von 2001: „Im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss besteht Einigkeit darüber, die Bürgerschaft (Landtag) und die Stadtbürgerschaft zu verkleinern. Maßgebend ist vor allem, im Hinblick auf die Haushaltslage die Kosten der politischen Führung zu vermindern" (Drucksache 15/644, Seite 2).

Also stellt sich die Frage: Sind Kosteneinsparungen weiterhin geboten und ist die Erreichung von Einsparzielen zur Abwendung einer Haushaltsnotlage durch die Vergrößerung der Bürgerschaft gefährdet?

Katrin Tober

(Mehr Demokratie e.V.)

 

Begründung:

Die Lösung könnte auch anders ausschauen. Bremerhavens Bevölkerung ist geschrumpft, also könnte die Zahl der Bremerhavener Abgeordneten von 15 auf 14 gesenkt werden. Damit wären die verfassungsrechtlichen Probleme gelöst. Stattdessen wächst die Zahl der Abgeordneten aus der Stadt Bremen. Die Logik ist paradox: Weil die Bevölkerung in Bremerhaven schrumpft, wächst die Bürgerschaft. Und künftig könnten nach dieser Logik noch mehr Sitze nötig werden.

Wir halten das für einen Trend in die falsche Richtung und finden nicht angemessen, dass dieser Beschluss im Eilverfahren vor der Sommerpause und ohne öffentliche Debatte stattfindet. Vielmehr müssten die Alternativen und Konsequenzen breiter diskutiert werden. Wenn das Wahlrecht (je nach Entwicklung der Bevölkerungszahl) nicht vor jeder Wahl neu angepasst werden soll, braucht es eine tragfähige Lösung für die Zukunft. Wenn man zu dem Schluss käme, dass angesichts der Haushaltslage eine Vergrößerung der Bürgerschaft nicht angemessen ist, könnte ein Automatismus im Wahlgesetz geprüft werden, der eine ständige Anpassung des Wahlrechts überflüssig machen würde. Beispielsweise eine Festlegung der Gesamtzahl der Sitze auf 83, wobei sich die Verteilung auf die beiden Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven zu einem Stichtag rechtzeitig vor der Wahl entsprechend den jeweiligen Anteilen der wahlberechtigten Bevölkerung ergeben würde. Solch eine Lösung würde Mehrkosten verhindern, Rechtssicherheit schaffen und weitere Anpassungen vor zukünftigen Wahlen überflüssig machen.

Schon 2001 tauchten neben dem Kostenargument viele Argumente auf, die in der jüngsten Debatte wieder eine Rolle spielen. Stichworte: Erfolgswert, natürliches Quorum, Fünf-Prozent-Klausel für den Wahlbereich Bremerhaven. Dennoch kam es zu der signifikanten Verkleinerung der Bürgerschaft auf 83 Sitze.

Folgende Gründe sprechen auch heute gegen eine Vergrößerung des Parlaments:

  • Es gibt keinen sachlichen Grund für eine Vergrößerung des Parlaments. Die Problematik mit dem unterschiedlichen Stimmengewicht ließe sich mit 14 Abgeordneten für Bremerhaven lösen.

  • Mit der Vergrößerung der Bürgerschaft entstehen vermeidbare jährliche Mehrkosten von rund 420.000 Euro.

  • Bremen hatte über Jahre mit 83 Abgeordneten ein arbeitsfähiges und im Bundesländervergleich immer noch großzügig dimensioniertes Parlament.

  • Bereits vor der letzten Wahl wurde die Abgeordnetenzahl von 83 auf 84 erhöht.

  • Sollte Bremerhaven weiter Einwohner:innen verlieren (oder Bremen dazugewinnen), wird eine weitere Erhöhung der Abgeordnetenzahl erforderlich. Da Bremen immer gleich zwei bis drei Sitze dazu bekommen müsste, ist ein Szenario von 90 Sitzen inklusive weiterer Kostensteigerung realistisch.

  • Das Argument, Parteien könnten bei nur noch 14 Sitzen für Bremerhaven dort trotz Überwinden der Fünf-Prozent-Hürde keine Abgeordnetenmandate erringen, ist nicht stichhaltig. Um diese Gefahr zu minimieren, wurde 2001 auch das Sitzzuteilungs-verfahren geändert. Die Wahrscheinlichkeit, dass es heute eine Partei über die Fünf-Prozent-Hürde schafft, sie aber keinen Sitz bekommt, liegt knapp über 0%. Im Protokoll der Bürgerschaftssitzung vom 17.05.01 wird auf eine Rechnung des Abteilungsleiters des Innenressort verwiesen. “Mit der Einführung des neuen Zählverfahrens braucht man dann in Bremerhaven zirka vier Prozent der Stimmen, um das natürliche Quorum zu überspringen…” (2788, 37. Sitzung am 17.05.01).

Weitere Informationen: https://bremen-nds.mehr-demokratie.de/nachrichtenzentrale/schrumpfende-bevoelkerung-in-bremerhaven-groesseres-parlament

 

 

 

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