Reform der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Quorum

Das Unterschriftenquorum für ein Bürgerbegehren liegt mit 10 % für die Kommunen bis 100.000 Einwohner zu hoch. Mit zunehmender Gemeindegröße gestaltet sich das Sammeln von Unterschriften immer schwieriger. Ein nach Gemeindegröße gestaffeltes Quorum (3-10%) bietet sich deshalb an.

Planfeststellungs- und Bauleitverfahren

Diese sollten zukünftig auch in Niedersachsen als Themen und Anlässe für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zulässig sein. Diese Verfahren betreffen Fragen, die großes Interesse bei den Bürgern hervorrufen, da sie in hohem Maße von solchen Entscheidungen betroffen sind.

Prüfung der Zulässigkeit

Die Zulässigkeitsprüfung wird von der Gemeindevertretung oder der Kommunalaufsicht durchgeführt. In öffentlicher Sitzung wird mit einfacher Mehrheit über die Zulässigkeit entschieden. Die Initiatoren haben das Recht auf Anhörung.

Drei-Monats-Frist streichen

Für Bürgerbegehren, die sich gegen einen förmlich bekanntgemachten Ratsbeschluss wenden, gilt eine Sammelfrist von nur drei Monaten. Diese Regelung irritiert, weil sie nur in bestimmten Fällen gilt. Darüber hinaus ist sie überflüssig, da Initiativen, die einen Ratsbeschluss kippen wollen, sich in der Regel eh beeilen mit der Unterschriftensammlung. 

Aufschiebende Wirkung früher einsetzen lassen

Die aufschiebende Wirkung sollte nicht erst mit Feststellung der Zulässigkeit gelten, sondern früher z.B. mit Einreichung der Unterschriften.

Fairnessklausel

Eine “Fairnessklausel” gewährleistet Chancengleichheit und ausgewogene Informationen. So müssen Rat und Verwaltung in ihren Veröffentlichungen die Positionen der Initiatoren immer in gleichem Umfang berücksichtigen. Bürgerbegehren dürfen nicht bei der Anmeldung von Inofständen benachteiligt werden.

Abstimmungsheft

Ein verpflichtendes Abstimmungsheft, das vor dem Bürgerentscheid an alle Haushalte verschickt wird, informiert ausgewogen über das Abstimmungsthema und nennt Pro- und Contra-Argumente.

Zustimmungsquorum

Das Zustimmungsquorum von 20 Prozent der Stimmberechtigten ist vor allem für größere Kommunen viel zu hoch und damit zu streichen oder deutlich zu senken. Für den Fall einer Senkung bietet sich eine Staffelung nach Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde an.

Fristen flexibel gestalten

Die Fristen für das Bürgerbegehren werden von der Verwaltung festgesetzt. Für Bürgerentscheide gelten ebenfalls starre Fristen. Die Fristen sollten so gestaltet werden, dass der Fristbeginn auf Antrag verschoben werden kann. Damit kann ein Sammelstart in den Sommerferien oder über Weihnachten vermieden werden. Durch flexiblere Fristen beim Bürgerentscheid können Termine in den Ferien vermieden werden und es wird leichter möglich parallel zu regulären Wahlen abzustimmen.

Obligatorische Referenden

Investitionen, die eine bestimmte Höhe überschreiten und Privatisierungen von öffentlichem Eigentum sollten der Bevölkerung in obligatorischen Referenden zur Abstimmung vorgelegt werden. Auch über Gemeindegebietsreformen könnten Bürgerentscheide verbindlich vorgeschrieben werden.

Probleme und Lösungen

Zu einigen Vorschlägen haben wir Texte erstellt, die Probleme mit Hilfe von Beispielen anschaulich machen.

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  • Themenausschlüsse

  • Zustimmungsquorum

  • Obligatorische Bürgerentscheide

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    Stellungnahme zur Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Niedersachsen

    Wir nehmen hier Stellung zu den von der Landesregierung geplanten Reformen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Wir schlagen weitere Verbesserungen vor und kritisieren einige Vorschläge der Regierung.

    Stellungnahme, 9 Seiten, 168 kb

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in anwendungsfreundlicher Regelung

    Der Arbeitskreis Bürgerbegehren von Mehr Demokratie entwirft hier die optimale Regelung für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Aus unserer Reihe "Positionen zur direkten Demokratie"

    Download (pdf, 30 S. 236 KB)