Bürgerbegehren in Niedersachsen: Probleme und Lösungen

Themenausschlüsse - Begehren verboten

In Niedersachsen dürfen die Bürger keineswegs über alle kommunalpolitisch wichtigen Themen abstimmen. So sind Bürgerbegehren zu Großprojekten wie etwa Biogas-Anlagen ebenso untersagt wie solche zur Ausweisung neuer Gewerbegebiete, zum Bau von Hochhäusern oder zum Bau von Windkraftanlagen. Die Kommunalverfassung verbietet ausdrücklich Initiativen zu Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens oder eines förmlichen Verwaltungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung oder eines abfallrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen, wasserrechtlichen oder vergleichbaren Zulassungsverfahrens zu entscheiden sind. Auch über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen darf es keinen Bürgerentscheid geben.

In den Bereich der Bauleitplanung fallen beispielsweise Themenkomplexe wie Planungssatzungen, Verkehr, Entsorgungsprojekte, Wirtschaftsprojekte und Wohngebietsprojekte. Damit wird gerade bei wichtigen stadtentwicklungspolitischen Fragen über die Köpfe der Bürger hinweg entschieden.

Begründet wird der Ausschluss solcher Themen vom Bürgerentscheid damit, dass die Bürger bereits durch Anhörungsverfahren an der Planung beteiligt seien und sich mit einem Bürgerentscheid selbst Konkurrenz machen und eventuell in Widerspruch zu sich selbst geraten würden. Während es in solchen Beteiligungsverfahren aber nur noch um das "Wie" einer Planung geht, wird in einem Bürgerentscheid dagegen grundsätzlich über das "Ob" einer Maßnahme entschieden. Hier gibt es also einen qualitativ ausschlaggebenden Unterschied.

Im Gegensatz zu Niedersachsen sind Bürgerbegehren zu diesen Themen in den Bundesländern Bayern, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt erlaubt. Hier gelten nach wie vor landes- und bundesrechtliche Beschränkungen wie das Bundesbaugesetz. Bundesweit berührten 43,2 Prozent aller Bürgerbegehren Fragen der Bauleitplanung.

Es wurde eindeutig festgestellt, dass es in Ländern mit den entsprechenden Themenausschlüssen, weniger Bürgerbegehren mit dem Hintergrund "Bauleitplanung" gibt. So betrug der Anteil von Bürgerbegehren im Bereich der Bauleitplanung in NRW nur 33 Prozent und in Rheinland-Pfalz lediglich 27 Prozent. In Niedersachsen fand im Bereich der "Wohngebietsprojekte" und "Planungssatzungen" kein einziges Bürgerbegehren statt.

Offenbar ist ein großer Bedarf an Mitspracherecht und Mitentscheidung vorhanden, der jedoch in Niedersachsen und einigen anderen Bundesländern von vornherein nicht stattfinden darf.

Negativbeispiele:

Borkum: 2007 wurde ein Bürgerbegehren gegen den Bau eines Golfplatzes gar nicht erst eingereicht, nach dem die Gemeinde mehrfach erklärte, dass dieses wegen des Themenausschlusses für unzulässig erklärt werden würde. Dennoch gibt es einen Erfolg zu verzeichnen: die Bürgerinitiative hat zumindest erreicht, dass die Planungen hinsichtlich des Golfplatzes zur Zeit nicht weiter verfolgt werden.

Dersum: 2003 scheiterte ein Bürgerbegehren gegen den Bau weiterer Geflügelmastställe in Dersum. Zwar können Baugenehmigungen von der Gemeinde erteilt werden, da Bebauungspläne jedoch unter den Themenkomplex "Bauleitplanung" fallen, wurde dieses Begehren für unzulässig erklärt.

Braunschweig: 2003 scheiterte auch das Bürgerbegehren für den Erhalt des Schlossparkes und gegen den Bau eines Einkaufzentrums in Braunschweig unter anderem am Negativkatalog der Themenausschlüsse. Von Beginn an hatte der Oberbürgermeister sich hinsichtlich der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens geäußert. Am 27.01.2004 erklärte der Verwaltungsausschuss das Bürgerbegehren für unzulässig, weil es Fragen der Bauleitplanung berührte. Es ging den Bürgern nicht um die Feinheiten der Bauleitplanung (deshalb wurde dieser Themenausschluss in die NGO aufgenommen) sondern um eine Grundsatzentscheidung!


Mehr Demokratie fordert: Themenausschlüsse weitgehend streichen

Probleme und Lösungen

Zu einigen Vorschlägen haben wir Texte erstellt, die Probleme mit Hilfe von Beispielen anschaulich machen.

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  • Themenausschlüsse

  • Zustimmungsquorum

  • Obligatorische Bürgerentscheide

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    Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in anwendungsfreundlicher Regelung

    Der Arbeitskreis Bürgerbegehren von Mehr Demokratie entwirft hier die optimale Regelung für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Aus unserer Reihe "Positionen zur direkten Demokratie"

    Download (pdf, 30 S. 236 KB)