Direkte Demokratie in Niedersachsen: Regelungen auf Kommunalebene

Niedersachsen hat den Bürgerentscheid als eines der letzten Länder am 1.11.1996 eingeführt.

Das Verfahren ist zweistufig und besteht in der ersten Stufe aus einer Unterschriftensammlung, dem Bürgerbegehren und in der zweiten Stufe einer Abstimmung, dem Bürgerentscheid. Auf den Bürgerentscheid kann verzichtet werden, wenn der Rat sich das Anliegen des Bürgerbegehrens zu Eigen macht.

Wichtige Themen, die für Bürgerinnen und Bürger vor Ort eine hohe Bedeutung haben, sind leider vom Bürgerentscheid ausgeschlossen (z.B. Bauleitpläne), und die Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren sind zu hoch. Beim Bürgerentscheid gilt eine undemokratische Abstimmungsklausel.

Wer ein Bürgerbegehren durchführen will, sollte zunächst die gesetzlichen Grundlagen, §32 und §33 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes NKomVG, genau studieren und sich von Mehr Demokratie e.V. beraten lassen.

Gesetzliche Grundlagen

Regelung für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Niedersachsen (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz)