Einwohnerantrag

Mit dem Einwohnerantrag können alle Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde ab dem 14. Geburtstag beantragen, dass ein bestimmtes Thema im Rat behandelt wird. Damit der Rat sich mit dem Vorschlag beschäftigt, muss vorher eine bestimmte Anzahl von Unterschriften gesammelt werden. Je nach Größe der Gemeinde sind dies zwischen 2,5 und 5 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner, maximal 8.000 Unterschriften.

Gesetzliche Grundlage

Wie der Einwohnerantrag funktioniert und was sie beachten müssen, steht in der Niedersächsischen Kommunalverfassung, §31.

Rechtsgrundlage Einwohnerantrag