Informationsfreiheit in Niedersachsen

Nachdem 2006 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene in Kraft getreten ist, zogen die meisten Bundesländer nach und erließen jeweils eigene Informationsfreiheitsgesetze. Leider gibt es immer noch einige Bundesländer, die kein landesweites Informationsfreiheitsgesetz haben - neben Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen auch Niedersachsen.

Im Jahr 2009 scheiterte erstmals ein Entwurf für ein Niedersächsisches Informationsfreiheitsgesetz im Landtag (eingebracht von den Grünen). Danach gab es weitere Gesetzentwürfe aus dem Parlament. Der rot-grüne Entwurf für ein niedersächsisches Transparenzgesetz wurde 2017 nicht mehr verabschiedet, weil der Landtag vorzeitig aufgelöst wurde und die neue Koalition aus SPD und CDU dieses Projekt nicht weiterverfolgte. Die rechtliche Grundlage für Auskünfte von den Behörden bildet in Niedersachsen derzeit das Niedersächsische Datenschutzgesetz; mit diesem Gesetz können BürgerInnen allerdings nur Zugang zu über sie selbst gespeicherten Informationen verlangen, mit Informationsfreiheit im Sinne eines freien Zugangs zu amtlichen und behördlichen Informationen hat das also nichts zu tun. Das Bündnis "Transparenz schafft Vertrauen" berichtete Anfang November 2019, dass die Grünen am 16.10.2019 erneut einen Gesetzesentwurf (18/4843) für ein IFG hier unter dem Begriff “Niedersächsisches Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz” in Niedersachsen eingereicht haben. Dies sei bereits nach Bündnis 90/Die Grünen (2009), FDP (2013), der Landesregierung (2017), einer weiteren Partei (2019) der fünfte Versuch ein Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz in Niedersachsen einzuführen.
Transparenz und freier Zugang zu Information für alle BürgerInnen sind gerade in Zeiten wachsender Politikverdrossenheit ein wichtiger Pfeiler von Demokratie und bilden eine zentrale Voraussetzung für politische Partizipation und unabhängige Meinungsbildung. Durch ein IFG hat nicht nur der/die einzelne BürgerIn die Möglichkeit, sich über öffentliche Angelegenheiten zu informieren, auch im Sinne einer Sicherung der Pressefreiheit haben so JournalistInnen Zugang zu verlässlichen Informationen jenseits offizieller Pressemitteilungen - und das sind nur zwei von vielen Argumenten für Informationsfreiheit.

Unabhängig von den bisher fehlenden gesetzlichen Regelungen auf der Landesebene erlaubt es das Kommunalverfassungsgesetz Niedersachsen den Kommunen, jeweils eigenständig sogenannte „Informationsfreiheitssatzungen“ (IFS) zu verabschieden, die mehr Informationsfreiheit und Transparenz von unten für den jeweiligen Wirkungskreis der Kommune (Stadt/ Gemeinde/Landkreis) ermöglichen. Somit können die Kommunen schon jetzt, unabhängig von der Landesebene, konkret etwas für Informationsfreiheit, Transparenz und Bürgerbeteiligung tun.

Dennoch setzt sich Mehr Demokratie e.V. im Rahmen des niedersächsischen Transparenzbündnisses weiterhin für die Schaffung eines IFG auf Landesebene ein. Lesen sie hier mehr zu unseren Forderungen für Informationsfreiheit in Niedersachsen.