Was ist eine Informationsfreiheitssatzung?

Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen auf der Landesebene erlaubt es das Kommunalverfassungsgesetz Niedersachsen den Kommunen, jeweils eigenständig sogenannte „Informationsfreiheitssatzungen“ (IFS) zu verabschieden, die Informationsfreiheit und Transparenz von unten für die Kommune (Stadt/Gemeinde/Landkreis) ermöglichen.
IFS sind kommunale Satzungen, die jeweils den freien Zugang der BürgerInnen zu den bei der Stadt/Gemeinde/dem Landkreis vorhandenen Informationen gewährleisten sollen und die Voraussetzungen des Informationszugangs regeln. So wird die Kommunalpolitik für die BürgerInnen potentiell transparenter und verständlicher, Informationshürden für Bürgerbeteiligung werden gesenkt.
Wie auch bei der Landes- und Bundesgesetzgebung zur Informationsfreiheit lohnt es aber auch bei den IFS, genau hinzuschauen: Wenn zum Beispiel die Ausnahmen vom Informationszugang umfangreich und schwammig formuliert sind, hohe Gebühren für Auskünfte erhoben werden oder das Antragsverfahren zu kompliziert ist, nützt eine IFS wenig. Die Mustersatzung des Bündnisses für Informationsfreiheit Bayern setzt hier Maßstäbe, an denen sich niedersächsische Gemeinden orientieren sollten. Unserer Meinung nach besonders wichtig ist auch, dass die Behörden nicht nur auf Antrag Zugang zu Informationen gewähren, sondern aktiv Informationen veröffentlichen, sodass die meisten Anträge überflüssig werden. Ein digitales Informationsregister, wie es das Hamburger Transparenzgesetz - das in Sachen Informationsfreiheit einen Meilenstein darstellt - vorsieht, halten wir für eine vorbildliche Lösung.
Sechs Städte bzw. Landkreise und Gemeinden in Niedersachsen haben in den letzten Jahren solche Informationsfreiheitssatzungen verabschiedet, nach Göttingen mittlerweile auch Langenhagen, Braunschweig, Hameln, Cuxhaven und der Landkreis Wesermarsch. In Osnabrück, Edewecht und dem Landkreis Hameln/Pyrmont hat der Rat die Erstellung von Informationsfreiheitssatzungen durch die Verwaltung in Auftrag gegeben, bisher ist hier jedoch jeweils noch keine Informationsfreiheitssatzung in Kraft. Am 24. August 2012 hat zudem die Piratenfraktion in Hannover einen Antrag auf Einführung einer IFS nach dem Vorbild der Mustersatzung des Bündnisses für Informationsfreiheit Bayern gestellt. Dieser wurde am 31. Januar 2013 mit den Stimmen von SPD und Grünen abgelehnt. Auch in den Folgejahren wurden in den Kommunen immer wieder Anträge auf Einführung einer Informationsfreiheitssatzung gestellt.