Argumente zum Thema Stichwahl

Argumente gegen die Stichwahl und unsere Erwiderung dazu:

An der Stichwahl nehmen weniger Wähler teil als beim ersten Wahlgang. In 35 Prozent der Stichwahlen bekommt der Gewinner sogar eine geringere Zustimmung aller Stimmberechtigen als der Erstplatzierte beim ersten Wahlgang. Dies würde dem Verfahren Legitimation nehmen.

Mehr Demokratie e.V.: In der Tat ist die Beteiligung bei Stichwahlen geringer als bei der ersten Wahl. Nur würde man mit dem Wegfall der Stichwahl diejenigen bestrafen, die hingehen. Außerdem könnten die Wähler des Dritt- oder Viertplatzierten keinen Einfluss mehr darauf nehmen, wer Bürgermeister oder Landrat wird. Es ist auch richtig, dass in 35 Prozent der Stichwahlen der Gewinner eine geringere Zustimmung aller Stimmberechtigen als der Erstplatzierte im ersten Wahlgang hat. Aber in 65 Prozent der Stichwahl hat der Gewinner eine größere Zustimmung. Bei der Oberbürgermeisterwahl in Lingen erhielt der Erstplatzierte im ersten Wahlgang Josef Leinweber 7611 Stimmen. In der Stichwahl konnte sich aber Dieter Krone mit 10539 Stimmen durchsetzen.

Durch den Wegfall der Stichwahlen werden Kosten gespart.

Mehr Demokratie e.V.: Das ist zwar richtig, aber Demokratie und Kosten sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Mit dem gleichen Argument könnte der Landtag verkleinert und die Legislaturperiode von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Die Kosten können nicht das entscheidende Argument sein.

Die Stichwahlen fanden 2006 nur in einem Viertel der Fälle statt (82 Stichwahlen bei 318 Direktwahlen).

Mehr Demokratie e.V.: Das ist eine beachtliche Zahl. In Zukunft hätten wir in jeder vierten Gemeinde einen Bürgermeister oder Landrat, von dem wir nicht wissen, ob er von der Mehrheit getragen wird.

Für Kandidaten kleiner Gemeinden ist es aufwendig, in zwei Wochen einen Wahlkampf zu organsieren.

Mehr Demokratie e.V.: Selbstverständlich kann über Reformen nachgedacht werden, z.B. dass die Stichtwahl nach vier Wochen stattfindet. Noch eleganter wäre es, die integrierte Stichwahl einzuführen. Bei diesem Verfahren ist nur ein Wahlgang nötig und dennoch steht ein Gewinner mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen fest.

Unser Fazit: Es gibt viele gute Argumente für die Beibehaltung von Stichwahlen. Darüber wie man diese Stichwahl organisiert, kann man diskutieren - über die ersatzlose Streichung nicht! Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben das erkannt und die Stichwahl nur wenige Jahre nach ihrer Abschaffung wieder eingeführt.