Das Bürgerbegehren zum Speicherpolder in Horumersiel ist unzulässig, das hat der Verwaltungsausschuss des Wangerlander Gemeinderats festgestellt. Dazu erklärt Dirk Schumacher, niedersächsischer Landessprecher des Fachverbands Mehr Demokratie e.V.: "Ein weiteres Kapitel aus der Sammlung `Paragrafen ersticken direkte Demokratie`. Das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz schließt einfach viel zu viele Themen vom Bürgerbegehren aus."
Das gelte insbesondere für "Bürgerbegehren über... die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)", zitiert Schumacher aus dem Gesetzestext. Also dürfe auch dieses Bürgerbegehren nicht stattfinden. Schließlich soll es den Verkauf des Areals "zum Zweck der Bebauung" verhindern.
Wenig Themenausschlüsse, lebendige Demokratie
Es sei ganz einfach, betont Schumacher: "Wo wenig Themen ausgeschlossen und die Hürden niedrig sind und es deshalb gute Chancen gibt, mit einem Bürgerbegehren erfolgreich zu sein, da blüht die direkte Demokratie. Siehe Bayern! Wo dies nicht der Fall ist, da dümpelt sie vor sich hin. So wie bei uns." Niedersachsen belegt im aktuellen Ranking von Mehr Demokratie einen der hintersten Plätze.
"Da ist viel Luft nach oben. Der Landtag könnte in einem ersten Schritt die Liste der Themenausschüsse drastisch zusammenstreichen. Die Bürgerinnen und Bürger sind schließlich nicht nur dazu da, alle paar Jahre die Parteienherrschaft abzusegnen" Doch statt weniger stünden weitere Themenausschlüsse auf der Agenda: Künftig dürfen die Bürgerinnen und Bürger auch nicht über Krankenhausstandorte und Rettungsdienste entscheiden.
HINTERGRUND:
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