Heidekreis: 12.000 Unterschriften für die Tonne

[08/20] Mehr Demokratie kritisiert Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens

Der Verein Mehr Demokratie kritisiert den Beschluss, das Bürgerbegehren über den Standort des Heidekreis-Klinikums für unzulässig zu erklären. Der Kreisausschuss hatte am gestrigen Montag seinen Beschluss vom August über die Zulässigkeit zurückgenommen. Damals hatte der Kreisausschuss dem Bürgerbegehren im Rahmen der Vorabprüfung grünes Licht gegeben. „Das ist ein Vertrauensbruch. Bürgerinitiativen verlassen sich darauf, dass sie vor der Unterschriftensammlung eine verbindliche Aussage über die Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens bekommen. Das ist nun in Frage gestellt“ erklärt Dirk Schumacher, niedersächsischer Sprecher von Mehr Demokratie e.V.

Grundlage für die Entscheidung des Kreisausschusses war ein Rechtsgutachten, das die Zulässigkeit verneint. Zuvor hatte die Bürgerinitiative zwischen Mitte August und Anfang Oktober 12.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt. Das Bürgerbegehren setzte sich für einen alternativen Standort für das neu zu bauende Zentralklinikum des Heidekreises ein. Begründet wurde die Unzulässigkeit damit, dass die Planungshoheit für die Klinikstandorte bei den Kommunen liege und nicht beim Landkreis. „Hätte das der Landkreis nicht im August schon wissen können?“ fragt Schumacher. 

Das Mittel der sogenannten Vorabprüfung wurde 2009 von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung geschaffen. „Das Ziel war es, solche Situationen wie im Heidekreis zu vermeiden: Erst tausende Unterschriften sammeln und dann wird das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt“ berichtet Schumacher. Das sei bis 2009 bei über vierzig Prozent der Bürgerbegehren die Regel gewesen. Seit 2009 habe sich die Praxis dahingehend deutlich verbessert. 

Der Kreistag müsse jetzt aktiv werden und einen Beitrag leisten, damit Vertrauen wiederhergestellt werde. Mehr Demokratie schlägt vor, eine landkreisweite Einwohnerbefragung stattfinden zu lassen. Dann entstehe ein Bild, wie die Standortfrage im Landkreis gesehen werden. Dies könne Grundlage für weitere Entscheidungen sein. Grundsätzlich fordert Mehr Demokratie Bürgerinnen und Bürger bei Krankenhausplanungen sehr frühzeitig einzubinden. Dies könne eine Einwohnerbefragung sein aber ein auch ein geloster Bürgerrat unter wissenschaftlicher Begleitung.

Mehr Demokratie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens nichts mit den Plänen der Landesregierung zu tun habe, Bürgerbegehren über Krankenhausplanungen grundsätzlich zu verbieten. Diese Gesetzesänderung solle erst im weit im kommenden Jahr in Kraft treten. Diese Vorschläge hatte Mehr Demokratie vergangene Woche kritisiert.