Sonntag Bürgerentscheid im Landkreis Northeim

[02/19] Bürger entscheiden über Freizeitheim Silberborn

Am Sonntag entscheiden die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Northeim darüber, ob das Freizeitheim Silberborn weiterbetrieben wird. Der Kreistag hatte im Juni beschlossen, das Freizeitheim zum Jahresende 2018 zu schließen und das Grundstück zu veräußern. Begründet wurde das mit sinkender Auslastung und Investitionsbedarf für die Gebäude. Gegen die Schließung wandten sich Bürger in einem Bürgerbegehren, für das im September 2018 14.744 Unterschriften eingereicht wurden. Das

Bürgerbegehren strebt an, das Freizeitheim in kommunaler Trägerschaft zu erhalten. Damit das Bürgerbegehren im Bürgerentscheid angenommen wird, muss eine Mehrheit dafür stimmen. Diese Mehrheit muss gleichzeitig zwanzig Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl entsprechen. Dies sind 22.695 Stimmen.

Es handelt sich um den 103. Bürgerentscheid in Niedersachsen und den fünften Bürgerentscheid auf Landkreisebene. Im Landkreis Northeim ist es der sechste Bürgerentscheid. Der letzte fand im Jahr 2009 in Einbeck zum Erhalt des Möncheplatzes statt. „Alle zehn Jahre ein Bürgerentscheid, das ist selten. Die Bürger sollten die Chance nutzen, mitzuentscheiden“, hebt Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. hervor.

Der Bürgerentscheid im Landkreis Northeim zeige laut Mehr Demokratie e.V. die Wirksamkeit der Reformen von 2016. Damals seien Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Niedersachsen vereinfacht worden. „Vor 2016 hätte dieser Bürgerentscheid höchstwahrscheinlich nicht stattgefunden“ erklärt Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. Weber erklärt seine Einschätzung damit, dass 2016 noch ein Kostendeckungsvorschlag nötig gewesen sei, der viele Bürgerbegehren zu Fall gebracht hat. Auch sei die Hürde für die Unterschriftensammlung in Landkreisen gesenkt worden.

Die geringen Zahlen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zeigen aber, dass Handlungsbedarf bestehe, die Regeln weiter zu vereinfachen. So habe es im vergangenen Jahr nur 16 Bürgerbegehren und fünf Bürgerentscheide in ganz Niedersachsen gegeben. Hindernisse auf dem Weg zum Bürgerentscheid macht Weber einige aus. So sei die Unterschriftenhürde gerade für große Kommunen nach wie vor zu hoch und es gebe zu viele kommunalpolitische Fragen, zu der die niedersächsische Kommunalverfassung Bürgerbegehren verbiete. „Die geringen Zahlen und die Wirksamkeit der Reform 2016 zeigen, dass es lohnt die Regeln nochmal deutlich zu verbessern“ erklärt Weber abschließend.

Weitere bereits feststehende Bürgerentscheids-Termine in Niedersachsen sind am 3. Februar in Hilgermissen (Lkr. Nienburg) und in Emden am 26. Mai.

Liste Bürgerentscheide in Niedersachsen:

 

bremen-nds.mehr-demokratie.de/nds-be-liste/