SPD erwägt Volksentscheid zur Verkleinerung des Landtags - 590.000 Unterschriften erforderlich

Achim. Nach der Entscheidung der CDU, eine Verkleinerung des Landtags bis 2013 aufzuschieben, wünscht sich Sigmar Gabriel, Vorsitzender der SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag, nun, dass das Volk über eine Verkleinerung des Landtags entscheidet. "Damit würde Niedersachsen an erfolgreiche Initiativen in anderen Bundesländern anknüpfen", sagt Tim Weber von der Bürgeraktion Mehr Demokratie.

 

In Bremen forderte 1998 die Wählerinitiative Arbeit für Bremen (AfB) eine Verkleinerung des Bremer Landtags von 100 auf 75 Abgeordnete. Sie startete ein Volksbegehren undn hatte bereits knapp 20.000 Unterschriften gesammelt, als die große Koalition die Forderung der AfB übernahm und die Verkleinerung der Bürgerschaft auf 80 Abgeordnete beschloss

 

Ähnlich erfolgreich war im selben Jahr eine Initiative der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) in Bayern. Sie wollte den bayerischen Landtag von 200 auf 144 Mitglieder reduzieren. Während des laufenden Volksbegehrens reagierte die Regierungspartei und entschied sich für eine Verkleinerung des Parlaments auf 180 Abgeordnete.

 

Für Niedersachsen besteht ebenfalls die Möglichkeit, über die Volksgesetzgebung eine Verkleinerung des Landtags zu erreichen. Mit einem Volksbegehren kann ein Volksentscheid beantragt werden, das bedeutet, wenn zehn Prozent der wahlberechtigten Niedersachsen eine entsprechende Vorlage mit ihren Unterschriften unterstützen, wird ein Volksentscheid angesetzt. zehn Prozent der Wahlberechtigten bedeutet etwa 590.000 Unterschriften. "Herr Gabriel geht dagegen von 70.000 Unterschriften für eine sogenannte Volksinitiative aus. Dieses Instrument gibt es zwar durchaus, mit der Volksinitiative kann allerdings nur eine Befassung des Landtags mit einer bestimmten Sache erreicht werden, sie führt nicht zum Volksentscheid", erklärt Weber.

 

"Wir raten der SPD zu einem verbindlichen Volksbegehren, da eine Diskussion im Landtag in diesem Fall auch ohne Volksinitiative gewährleistet ist. Wenn die Fraktion eine Entscheidung durch die Bürgerinnen und Bürger anstrebt, muß sie ein Volksbegehren starten."