Stadtbürgerschaft ermöglicht Volksentscheid am 26. Mai

[05/19] Abstimmung über Gelände der Galopprennbahn

Die Stadtbürgerschaft hat heute nachmittag in einer Sondersitzung den Weg frei gemacht für einen Volksentscheid in der Stadt Bremen am 26. Mai, parallel zur Bürgerschaftswahl und den Wahlen zum EU-Parlament. Abgestimmt wird über das Volksbegehren „Für unser lebenswertes Bremen – Städtebauliches Konzept zur Erhaltung des Rennbahngeländes im Bremer Osten als Grün-, Erholungs- und gemeinschaftlich genutzte Fläche“. Das Volksbegehren spricht sich gegen die Pläne aus, das Gelände mit Wohnungen zu bebauen. „Perfekt, die Stadtbürgerschaft ermöglicht den Volksentscheid gemeinsam mit den Wahlen am 26. Mai. Oft erleben wir es, dass Parlamente Wahlen und Volksentscheide trennen. Bremen geht hier einen anderen Weg – das spricht für demokratische Fairness“ lobt Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. die Abgeordneten.

Damit das Volksbegehren sich im Volksentscheid durchsetzt, braucht es neben der Mehrheit der Abstimmenden auch eine Zustimmung von mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Hürde erreicht wird, ist laut Mehr Demokratie durch die Zusammenlegung mit den Wahlen gestiegen.

Laut Weber ist das der erste Volksentscheid in Bremen, der als Folge eines erfolgreichen Volksbegehrens stattfindet. „Der Volksentscheid über die Wahlperiode 2017 hat aufgrund eines Beschlusses der Bürgerschaft stattgefunden, der Volksentscheid 1994 über die Verfassungsreform war von der Verfassung vorgeschrieben und in den zwei Volksentscheiden 1947 ging es um die Verabschiedung der Verfassung“ weiß Weber zu berichten. Das erste erfolgreiche Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ wurde im Jahr 2006 von der Bürgerschaft übernommen, so dass der Volksentscheid entfallen ist.

Für das Volksbegehren zum Erhalt der Galopprennbahn wurden am 4. Januar 29.018 Unterschriften eingereicht. Am 4. Februar wurde das Zustandekommen des Volksbegehrens festgestellt.