Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ knapp gescheitert

[01/19] 21.881 gültige Unterschriften – kein Volksentscheid über Wahlrecht

Heute hat der Landeswahllausschuss das Ergebnis des Volksbegehrens „Mehr Demokratie beim Wählen“ offiziell festgestellt. 21.881 gültige Unterschriften liegen vor. Somit haben 4,5 Prozent statt der nötigen fünf Prozent der Wahlberechtigten am Volksbegehren teilgenommen. Katrin Tober, Vertrauensperson des Volksbegehrens erklärt hier zu: „Natürlich ist das traurig und tut weh. Die Parteien, namentlich SPD, CDU, Grüne, Linke und AfD, kommen mit ihrer Änderung vorerst durch. Wir Wähler/innen haben deutlich weniger Einfluss auf die Zusammensetzung der Parlamente. Die Parteien schotten sich gegen Einflüsse von außen ab.“

Mehr Demokratie rechnet nach Auswertung der Listen von SPD, CDU, Grüne, Linke und FDP mit fünf bis neun Kandidat/innen, die trotz eines unsicheren Listenplatzes ein Mandat in der Bürgerschaft erhalten werden. „Mit unserem Vorschlag wären es 26 gewesen. Damit wird eine Grundidee des Wahlrechts, dass die Wähler/innen die Listen verändern, weitgehend zunichte gemacht“ erläutert Tober. Schwerer wiege noch, dass die Parteien diese Änderung vorgenommen haben, ohne die Bürger/innen zu beteiligen. Mehr Demokratie verweist darauf, dass 2006 über 70.000 Menschen für ein modernes Wahlrecht mit echtem Einfluss unterschrieben haben. Dass die Bürgerschaft das Wahlrecht geändert habe, ohne das Votum der Menschen einzuholen, gleiche einer hässlichen Wunde, die nicht verheilt.

Tober betont, dass Mehr Demokratie trotz der Niederlage im Volksbegehren erreicht hat, dass viele Menschen überhaupt erst von der Änderung erfahren haben. „Wir haben den Parteien dieses Foulspiel nicht einfach durchgehen lassen. Wir werden die Wahlen und Ergebnisse im Mai 2019 beobachten und auswerten. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Menschen ihren Einfluss beim Wählen wieder bekommen und dass sie bei wichtigen Fragen beteiligt werden“ so Tober.

Bei dem Volksbegehren wurden zum ersten Mal die Unterschriften des Zulassungsantrages mit auf das Volksbegehrens angerechnet. Diese geänderte Interpretation der gesetzlichen Regelungen wurde erst während des Verfahrens bekannt. Darauf sei zurückzuführen, dass es viele doppelte Eintragungen gegeben habe. Mehr Demokratie unterstützt diese Änderung, mahnt aber eine Gesetzesänderung an, damit es für zukünftige Volksbegehren Rechtssicherheit gebe. Auch sei eine Senkung der Unterschriftenzahl für den Zulassungsantrag angebracht, denn es gehe hier nur darum, ein Volksbegehren zu beantragen und dessen Zulässigkeit zu prüfen.